Das BaföG und der Bausparvertrag sind zwei Dinge, die sich nicht ausschließen müssen. Allerdings kann der Bausparvertrag auch zur Hürde für das BaföG werden.
So beantragen Sie das BaföG korrekt
- Beim Antrag müssen Sie Ihr gesamtes aktuelles Vermögen angeben. Dazu gehört auch der Bausparvertrag.
- Es gibt allerdings einen generellen Freibetrag von rund 5200 Euro. Solange Sie mit Ihrem sonstigen Vermögen inklusive dem Bausparvertrag nicht mehr Geld besitzen, ist der Bausparvertrag auch kein Hindernis dafür, trotzdem BaföG zu bekommen.
- Bedenken Sie dann nur, dass Sie bei jeder neuen Bewilligung ca. einmal jährlich wieder eine Vermögensprüfung bestehen müssen und der Bausparvertrag daher diesen Freibetrag während der BaföG-Dauer nicht sprengen darf.
- Passen Sie allerdings auf mit Tricks wie Schenkungen, die das BaföG-Amt schnell durchschaut. Wenn Sie kurz vorher Geld einfach verschenken, ist das eine rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung und strafbar.
Was tun mit dem Bausparvertrag?
- Wenn Sie den Bausparvertrag auflösen, haben Sie dadurch auch Unkosten bzw. Verluste. Diese werden auch beim BaföG berücksichtigt und das BaföG Amt zieht automatisch auch bei einem noch laufenden Bausparvertrag mindestens 10 Prozent ab. Sie können sogar höhere Verluste geltend machen, wenn Sie sie nachweisen können.
- Am Ende Ihrer BaföG-Zeit können Sie auf jeden Fall schon wieder mit dem Bausparen anfangen. Denn das Vermögen wird immer nur zum Zeitpunkt der Bewilligung berechnet. Wenn Sie also kein neues BaföG mehr beantragen, dürfen Sie auch während Sie noch das letzte BaföG bekommen, schon mit dem Bausparen beginnen.
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