Das Grundgesetz bestimmt in Art. 22 lediglich, dass sich die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammensetzt. Es sagt aber nichts über die Zahl der Minister und ihren Kompetenzbereich aus.
Aufgabenbereiche unterliegen der Richtlinienkompetenz
- Richtungsweisend ist Art. 65 GG. Danach gibt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik vor. Im Rahmen dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Aufgabenbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Zur Unterstützung können den Ministern Parlamentarische Staatssekretäre aus dem Kreis der Bundestagsmitglieder beigeordnet werden.
- Bundesminister sind vom Bundeskanzler persönlich und sachlich abhängig. Der Bundeskanzler entscheidet über ihre Ernennung und Entlassung, die der Bundespräsident formal umsetzt. Vor allem bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik, während die Minister nur innerhalb dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich leiten. Im Zweifel müssen sie die Entscheidung des Bundeskanzlers einholen.
- Aufgrund der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ergibt sich, dass die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bundeskanzler und Bundesminister keine juristische, sondern eine politische Entscheidung ist. Weigert sich ein Minister, eine Richtlinie des Bundeskanzlers auszuführen, kann er zurücktreten oder abwarten, ob der Bundeskanzler seine Entlassung herbeiführt.
Bundesminister leiten ihren Aufgabenbereich eigenständig
- Lediglich Art. 65a GG bestimmt, dass der Bundesminister für Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte ausübt. Damit sind die Aufgaben des Verteidigungsministers im Wesentlichen definiert.
- Innerhalb der Bundesregierung liegt die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik beim Bundeswirtschaftsminister. Dessen Ressort gliedert sich unter anderem in die Abteilungen Wirtschaftspolitik, Mittelstandspolitik, Energiepolitik, gewerbliche Wirtschaft, Außenwirtschaftspolitik und Europapolitik.
- Zugleich sind eine Reihe anderer Bundesminister für einzelne Wirtschaftsfragen zuständig, so der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Verkehrsminister, aber auch der Finanzminister, der die Aufsicht über das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen sowie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau führt und die Anteile an vielen öffentlichen Unternehmen des Bundes verwaltet.
- Dass der Außenminister für außenpolitische Fragen zuständig ist, versteht sich ebenfalls von selbst. Das Gleiche dürfte für den Bundesminister der Justiz, den Bundesverkehrsminister, den Bundesumweltminister oder den Bundesgesundheitsminister gelten.
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