Wozu eine Arbeitslosenbescheinigung benötigt wird
Ähnlich wie bei Studenten, können auch arbeitslose Menschen Vergünstigungen erhalten. Allerdings müssen Sie hierzu eine Arbeitslosenbescheinigung vorlegen:
- Wenn Sie einen Freizeitpark, Museum oder ein Schwimmbad besuchen möchten, dann können Sie mit etwas Glück reduzierte Eintrittspreise erhalten, wenn Sie eine Arbeitslosenbescheinigung vorlegen.
- Aber auch viele Ämter - zum Beispiel die GEZ - erlassen für eine kurze Zeit die Gebühren, wenn Sie anhand einer Arbeitslosenbescheinigung beweisen können, dass Sie arbeitslos sind.
- Sollten Sie Ihre Versicherungsprämien für den Zeitraum Ihrer Arbeitslosigkeit stilllegen wollen, dann wäre es ebenfalls sinnvoll, eine Bescheinigung vorzulegen.
So beantragen Sie eine Arbeitslosenbescheinigung
Bei einer Arbeitslosenbescheinigung wird lediglich bescheinigt, dass Sie arbeitslos sind. Diese Tatsache ist der Vorteil gegenüber dem Bescheid über Arbeitslosengeld: Schließlich muss keine fremde Person erfahren, wie viel Geld Sie erhalten.
- Rufen Sie bei der Agentur für Arbeit an und fordern Sie eine Arbeitslosenbescheinigung an. Halten Sie für dieses Telefongespräch Ihre Kundennummer bereit, die Sie zu Beginn der Arbeitslosmeldung von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
- Selbstverständlich können Sie die Arbeitslosenbescheinigung auch schriftlich beantragen. Denken Sie jedoch daran, dass die Agentur für Arbeit nur dann zuständig ist, wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten.
- Sollten Sie Hartz IV oder Arbeitslosengeld II erhalten, dann müssen Sie sich an die ARGE wenden.
Denken Sie immer daran, dass Sie die Arbeitslosenbescheinigung immer bei der Stelle beantragen müssen, von der Sie das Arbeitslosengeld erhalten.
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