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"Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?" - Das sollten Selbstständige beachten

Versicherungsbeiträge für Berufsgenossenschaft sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Versicherungsbeiträge für Berufsgenossenschaft sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Privatpersonen und Selbstständige benötigen sehr unterschiedlichen Versicherungsschutz. Das gilt auch für die entstehenden Kosten und steuerliche Geltendmachung. Wer als Selbstständiger Versicherungen unterhält, muss hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit einige Dinge beachten. Welche Versicherungen man als Selbstständiger von der Steuer absetzen kann, hängt davon ab, ob sie mit der betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.

Als Selbstständiger ist wichtig zu wissen, welche Versicherungen man von der Steuer absetzen kann. Denn ein wesentlicher Vorteil einer Selbstständigkeit besteht darin, durch betriebliche Ausgaben die Steuerlast zu vermindern.

Welche Versicherungen kann ein Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Als Selbstständiger sind Sie vergleichsweise höheren Risiken als andere Steuerzahler ausgesetzt. Eine Vielzahl dieser Risiken ist durchaus als existenzbedrohend anzusehen.

  • Absichern können sich Selbstständige durch den Abschluss spezieller Versicherungen. Welche das sind, kann nicht in jedem Fall selbst entschieden werden. In einigen Fällen ist der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.  
  • Einige Berufsgruppen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn hier führen Fehler bei der Beratung oder Prozessvertretung oft und schnell hohen Vermögensschäden. Hier handelt es sich um eine spezielle Form der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
  • Die von der Mehrzahl der Selbstständigen benötigten gewöhnlichen Betriebshaftpflichtversicherungen decken lediglich Risiken von Personenschäden und Sachschäden ab. Vermögensschäden sind hier nicht abgesichert.
  • Die Beiträge für Betriebshaftpflichtversicherungen sind zweifelsfrei als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Versicherungspaketen, die das Absichern privater Risiken einschließen, muss dieser Anteil von den betrieblichen Ausgaben abgetrennt werden. 

Abzug der Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben

  • Die gesamte Versicherungsprämie können Selbstständige immer dann erfolgreich geltend machen und von der Steuer absetzen, wenn die Versicherungen das rein betriebliche Risiko abdecken.
  • Davon können Selbstständige bei den nachfolgend aufgeführten Versicherungen ausgehen. So verdeutlicht bereits die Bezeichnung der Versicherung - wie zum Beispiel Betriebsunterbrechungsversicherung, betriebliche Haftpflichtversicherung oder betriebliche Feuerversicherung sowie betriebliche Forderungsausfallversicherung - den Gebrauch im betrieblichen Bereich.
  • Selbstständige Unternehmer können die Beiträge einer für ihren Betrieb abgeschlossenen gesetzlichen Unfallversicherung von der Steuer absetzen. Die Beiträge müssen immer an jeweilige Berufsgenossenschaft abgeführt werden. Dadurch werden sie zu Betriebsausgaben. 
  • Das Finanzamt kann Versicherungsbeiträge bei nicht eindeutig getrennten beruflichen und privaten Absicherungen nur teilweise als Betriebsausgaben anerkennen. Welche Beiträge von Versicherungen nicht absetzbar sind, wird meist geschätzt. Das ist sicher sich nicht zum Vorteil des Selbstständigen.

Nicht zu den Betriebsausgaben gehören in jedem Fall die Kosten für private Haftpflichtversicherungen, private Krankenversicherungen und Rentenversicherungen sowie Lebensversicherungen. Als Sonderausgaben ist eine steuerliche Geltendmachung unter Umständen möglich.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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