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Berufsbekleidung - Schuhe steuerlich geltend machen, so geht's

Inhaltsverzeichnis

Diese Schuhe stellen keine Berufsbekleidung dar.
Diese Schuhe stellen keine Berufsbekleidung dar.
Kosten für eine Berufsbekleidung, zum Beispiel Schuhe, können unter Umständen bei der Steuererklärung angegeben werden. Damit dies vom Finanzamt anerkannt wird, müssen hier ein paar Bestimmungen beachtet werden.

Was Sie benötigen

  • Rechnung

Was bei der Berufsbekleidung beachtet werden muss

Nicht jede Kleidung kann von der Steuer abgesetzt werden. Die sogenannte Berufsbekleidung, die Sie steuerlich geltend machen können, muss ein paar Bestimmungen erfüllen:

  • Die Berufsbekleidung muss typisch für Ihren ausgeübten Beruf sein. So kann ein Bäcker zweifelsohne seine Bäckermütze absetzen und ein Metzger zum Beispiel seine Schürze.
  • Schwieriger wird es bei "normaler" Kleidung, die Sie auch im Alltag tragen können. Wenn Sie für einen Bürojob einen Hosenanzug kaufen, dann können Sie diesen auch privat nutzen. Hier wird es extrem schwierig, diese Kleidung als Arbeitskleidung zu deklarieren.
  • Anders verhält es sich mit Schuhen: Bauarbeiter, die Sicherheitsschuhe tragen müssen, können diese von der Steuer absetzen. Denn hier gilt: Normalerweise werden solche Schuhe im Alltag nicht getragen.

Schuhe von der Steuer absetzen

Damit Sie die Kosten für neue Schuhe von der Steuer absetzen können, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • Achten Sie beim Kauf der Schuhe darauf, dass diese auf der Rechnung bzw. Quittung auch als Berufsbekleidung betitelt werden. Wenn Sie alltagstaugliche Schuhe kaufen, dann werden Sie diese kaum von der Steuer absetzen können.
  • Um hier auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die Schuhe in einem Fachgeschäft für Berufsbekleidung kaufen.
  • Die Kosten für die Bekleidung setzen Sie im Formular unter den Werbungskosten ein. Sollten Sie mehrere Bekleidungsstücke gekauft haben, dann können Sie dem Sachbearbeiter beim Finanzamt die Arbeit erleichtern, indem Sie eine Aufstellung aller gekauften Kleidungsstücke anfertigen und diese der Steuererklärung beilegen.
  • Selbstverständlich müssen Sie als Beweis auch die Rechnung über die Berufsbekleidung der Steuererklärung anhängen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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