Für den Fall, dass Sie mindestens sechs Monate chronisch krank oder behindert sind, stehen Ihnen auf Antrag viele Hilfen zu. Allerdings benötigen Sie dazu einen Schwerbehindertenausweis.
Antrag auf Festellung einer Schwerbehinderung stellen
Einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung inklusive Schwerbehindertenausweis können Sie jederzeit stellen. Die Dauer einer Behinderung oder chronischen Erkrankung muss noch nicht sechs Monate erreicht haben.
- Im Schwerbehindertenausweis wird mit dem GdB (Grad der Behinderung) dokumentiert, welches Ausmaß Ihre Behinderung hat. Als schwerbehindert gilt man erst ab einem GdB 50.
- Das Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht bedarf der Antragstellung. In Abhängigkeit vom Grad der Behinderung können Sie bestimmte Leistungen und Hilfen (Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze) erhalten.
Informationen zum Verfahrensablauf
Der ausgefüllte und unterschriebene Antragsvordruck muss dem Versorgungsamt zur Prüfung vorliegen.
- Es besteht die Möglichkeit, das die beigefügten Unterlagen für das Feststellen einer Schwerbehinderung nicht ausreichen. Dann werden zuerst die von Ihnen aufgeführten Ärzte, Krankenhäuser und weitere Stellen (Rentenversicherungsträger oder Pflegekasse) schriftlich kontaktiert.
- Von dort erhält das Versorgungsamt jene notwendigen medizinischen Unterlagen, die Auskunft über die bei Ihnen bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben können. Als Antragsteller entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
- Sollten Sie sich entsprechende Unterlagen selber besorgen, werden die Ihnen dabei entstehenden Aufwendungen (Kosten für Atteste, Gebühren für Gutachten, Porto) nicht im Feststellungsverfahren erstattet werden können.Der nächste Verfahrensschritt folgt, wenn die erforderlichen medizinischen Unterlagen vorliegen.
Ärztlicher Dienst führt medizinische Prüfung durch
- Antrag und Befunde werden dem Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes übermittelt. Die Auswertung der Unterlagen übernehmen Ärzte des Versorgungsamtes oder ein externer Gutachter.
- Es kommt häufig vor, dass auch hier die Unterlagen nicht ausreichen, um eine Feststellung des Grades der Behinderung vorzunehmen und/oder ein Merkzeichen zuzuerkennen.
- In einem solchen Fall werden Sie nochmals benachrichtigt und zu einer Untersuchung gebeten. Das Ergebnis der medizinisch-gutachterlichen Prüfung erhalten Sie in Form eines Feststellungsbescheides mitgeteilt.
Sollte der Feststellungsbescheid einen Grad der Behinderung von 50 Prozent zuerkennen, bekommen Sie in der gleichen Post noch den Schwerbehindertenausweis. Die Ermittlungen dauern insgesamt einige Wochen. Das Gesetz gibt einen Zeitraum von sechs Monaten vor.
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