Voraussetzung für Behindertenprozente
- Laut Gesetz liegt eine Behinderung vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate dem typischen Zustand des Alters abweicht und dadurch das Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wenn bei Ihnen diese Voraussetzung zutrifft, können Sie Behindertenprozente beantragen.
- Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Sofern Sie Ihren Wohnort und Arbeitsplatz in Deutschland haben. Wenn Sie schon 50% haben, können Sie die Behindertenprozente erhöhen durch evtl. neu aufgetretene Erkrankungen.
Antrag auf Feststellung einer Behinderung richtig ausfüllen
- Den Antrag auf Feststellung einer Behinderung (hier z.B. für Bayern) können Sie im Internet online ausfüllen oder herunterladen. Sie können sich aber den Antrag auch vom Versorgungsamt zuschicken lassen.
- Wenn Sie den Antrag für Behindertenprozente vor sich haben, sollten Sie darauf achten, ihn so vollständig und genau auszufüllen, wie es Ihnen nur möglich ist. Als Erstes sollten Sie das Feld auf "Feststellung eines Grades der Behinderung von wenigsten..." ankreuzen.
- Als Nächstes tragen Sie in Abschnitt 1 und 2 Ihre Personalien und Ihre Staatsangehörigkeit ein. Wenn Sie kein Grenzarbeiter sind, brauchen Sie dieses Feld nicht auszufüllen.
- In Abschnitt 3 tragen Sie nun Ihre Erkrankungen ein, an denen Sie schon länger als 6 Monate leiden und kreuzen die Ursachen an. Sie müssen keine Fachbegriffe eintragen, wenn Sie die nicht kennen, z.B. Wirbelsäulenerkrankung statt LWS-HWS-BWS-Syndrom.
- In Abschnitt 4 kreuzen Sie an, ob Sie einen Rollstuhl benötigen oder nicht.
- In Abschnitt 5 tragen Sie den Namen und die genaue Anschrift Ihres Hausarztes ein.
- In Abschnitt 6 tragen Sie alle weiteren Ärzte, bei denen Sie in Behandlung sind und wegen welcher Erkrankung Sie dort waren oder sind ein. Achtung - genaue Anschrift und Name sind wichtig!
- In Abschnitt 7 schreiben Sie alle Reha- und Krankenhausbehandlungen der letzten 2 Jahre ein und ob demnächst welche geplant sind. Wenn Sie in dieses Feld nichts eintragen können, lassen Sie es einfach frei.
- In Abschnitt 8 tragen Sie nur etwas ein, wenn Sie schon einmal einen Antrag auf Behindertenprozente gestellt haben oder ein Gericht eine Feststellung beantragt hat. Wenn ja, schicken Sie die entsprechenden Unterlagen mit.
- Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine normale Rente bekommen, füllen Sie Abschnitt 9 aus.
- Wenn Sie blind sind oder Ihre Sehschärfe nach Korrektur nicht mehr als 2 % beträgt oder eine Sehstörung vorliegt, füllen Sie Abschnitt 10 aus.
- In Abschnitt 11 tragen Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherung ein und ob ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde und ob eine Pflegestufe festgelegt wurde.
- In Abschnitt 12 tragen Sie noch nicht angegebenen Stellen ein, bei denen sich noch Unterlagen, Gutachten oder Untersuchungsbefunde befinden. Wenn dies nicht der Fall ist, lassen Sie das Feld frei.
- In Abschnitt 13 können Sie auswählen, wo Sie Ihren Schwerbehindertenausweis abholen möchten. Den bekommen Sie aber nur, wenn Ihre Behindertenprozente über 50% sind.
- Als Letztes unterschreiben Sie den Antrag und die 3 Einverständniserklärungen. Die Einverständniserklärungen werden benötigt, um Befundberichte von den angegebenen Ärzten anzufordern.
- Schicken Sie alle ausgefüllten Unterlagen an das Zentrum für Familie und Soziales oder geben Sie ihn in Ihrer Gemeinde ab - dann wird der Antrag für Sie weitergeleitet.
Nun werden alle Befunde Ihrer Ärzte ausgewertet und die Behindertenprozente werden festgelegt. Sie werden anschließend schriftlich benachrichtigt, wie viel Prozente Sie erhalten haben.
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