Was Sie benötigen
- aktuelles Lichtbild
- ggf. Verlustmeldung oder Diebstahlmeldung
- Öffnungszeiten Versorgungsamt
Anspruchsvorraussetzungen für Schwerbehindertenausweise
- Sie haben Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, sobald der festgestellte Grad Ihrer Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt und Sie in Deutschland leben. Der Antrag wird normalerweise beim jeweiligen Versorgungsamt oder in Ausnahmefällen beim Kreisamt gestellt, dieses Amt setzt auf Grundlage von ärztlichen Gutachten Ihren Grad der Behinderung fest.
- Das zuständige Versorgungsamt erfragen Sie entweder im Bürgerbüro oder Bürgerservice ihrer Stadt oder informieren Sie sich auf der Website www.versorgungsaemter.de.
Wenn Sie den Ausweis verloren haben
- Wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis hatten und diesen nun verloren haben, müssen Sie umgehend bei dem zuständigen Amt einen neuen beantragen.
- Einige Ämter verlangen eine vorherige Verlustanzeige beim Bürgerbüro oder Bürgerservice, oder falls Ihnen der Schwerbehindertenausweis gestohlen wurde, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei. Die jeweilige Bestätigung müssen Sie dann dem Antrag für einen neuen Ausweis beilegen. Informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bereits bei Erstantrag, wie Sie vorgehen müssen, wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis gestohlen wird oder Sie ihn verloren haben.
- Einen neuen Ausweis beantragen Sie entweder formlos oder mit einem speziellen Verlustformular bei Ihrem Versorgungsamt. Damit Ihnen sofort ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann, benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild.
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