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Feststellung einer Behinderung
- Im neunten Sozialgesetzbuch wird genau definiert, was eine Behinderung ist und welche Einschränkungen Sie im gesundheitlichen und sozialen Bereich haben müssen, um als behindert zu gelten. Eine Behinderung kann sowohl im körperlichen, geistigen, seelischen und auch sozialen Bereich vorliegen.
- Um einen Behindertenausweis zu beantragen, müssen Sie allerdings dauerhaft, beziehungsweise langfristig eingeschränkt sein - das heißt, länger als sechs Monate. Der Grad der Behinderung wird gestaffelt festgestellt. Der niedrigste Grad ist zwanzig. Danach wird in Zehnerschritten gerechnet. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert.
- Den Antrag auf einen Behindertenausweis können Sie bei Ihrem Versorgungsamt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung stellen. Viele kommunale Verwaltungen stellen ihre Formulare auch online zur Verfügung.
- Alle ärztlichen Unterlagen, die nicht älter als zwei Jahre sind, sollten Sie in Kopie Ihrem Antrag beifügen.
50 Prozent Behinderung
- Mit einer festgestellten Behinderung von 50 Prozent sind Sie schwerbehindert. Ihren Ausweis sollten Sie immer mit sich führen. Er weist Sie unter anderem gegenüber Ihrem Arbeitgeber, bei Behörden oder auch in Museen oder bei Veranstaltungen als schwerbehindert aus. Gerade im Freizeitbereich können Sie so verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
- Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine besondere Pflicht, wenn Sie eine Schwerbehinderung haben. So gelten für Sie gesonderte Kündigungsmodalitäten und auch zum Beispiel an Ihrem Arbeitsplatz muss auf Ihre Behinderung gesondert Rücksicht genommen werden.
- Sie sollten allerdings beachten, dass Sie mit Ihrem Behindertenausweis nicht automatisch auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz parken dürfen. Hier benötigen Sie einen gesonderten Ausweis, den Sie ebenfalls beantragen müssen.
- Sie sollten daran denken, dass Ihr Ausweis immer wieder verlängert werden muss. Diese Verlängerung müssen Sie immer wieder neu beantragen. Eine Ausnahme bildet lediglich ein Ausweis mit einem entsprechenden Hinweis darauf, dass Ihr Ausweis unbefristet ausgestellt wurde.
- Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand etwas verändert und Sie zum Beispiel glauben, dass Sie nun mehr als 50 Prozent behindert sind, müssen Sie einen erneuten Antrag auf Verschlimmerung stellen. Sie sind aber auch verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, wenn sich Ihr Zustand verbessert hat.
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