Was Sie benötigen
- Spanischkenntnisse
So kommen Sie an einen spanischen Führerschein
Als Voraussetzung für Ausländer gilt: Sie müssen in Spanien ansässig sein oder mindestens 6 Monate in diesem Land leben, um Ihren Führerschein in Spanien machen zu können. Zudem gilt, dass Sie nach europäischem Recht nicht im Besitz von mehr als einem Führerschein sein dürfen. Machen Sie also Ihren Führerschein in Spanien wirklich nur dann, wenn Sie noch keinen anderen besitzen.
- Auch in Spanien gibt es viele verschiedene Klassen von Führerscheinen. Erkundigen Sie sich vorher genau, welche Sie brauchen (PKW, Lastwagen, Motorrad, etc.)
- Es gibt in Spanien "permisos" und "licencias". Dabei gelten die Letzteren eher für kleine Fahrzeuge, wie Elektrorollstühle oder ein paar Landwirtschaftsgeräte, die auch schon ab 14 Jahren gefahren werden können. Die "permisos", also die Fahrerlaubnisse sind die, die wie in Deutschland auch für die größeren Fahrzeuge gelten.
- Die Klassen sind in Spanien grob wie folgt aufgeteilt: A (generell Motorräder mit verschiedener Größe), B (normale Autos bis 3500 kg). Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Führerschein in Spanien der Klasse B zu machen. Die Klassen C, D und E gelten für Busse, Traktoren, Lastwagen und andere Kombinationen.
- Das System ist so aufgebaut, dass man oftmals erst den Führerschein A1 haben muss, um den für A2 zu bekommen. Ansonsten gelten viele Lizenzen auch schon ab 15 oder 16 Jahren und andere erst ab 21 Jahren.
- Es gibt dann an sich 6 Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in Spanien einen Führerschein machen zu können. Diese Bedingungen sind folgende: Als Ausländer müssen Sie sich eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens 6 Monaten ausstellen lassen. Sie dürfen keine Straftaten begangen zu haben oder im Prozess einer Straftat sein, die mit Fahrzeugen zu tun hat.
- Der legale Zeitraum muss abgelaufen sein, falls Sie Ihren Führerschein vorher abgenommen bekommen haben. Sie müssen die richtigen gesundheitlichen Voraussetzungen, geprüft durch einen Arzt, haben. Sie müssen die praktische und theoretische Prüfungen ablegen. Sie dürfen keinen anderen Führerschein haben, der in der EU ausgestellt sein sollte.
Dokumente zur Vorlegung in Spanien
- Folgende Dokumente müssen Sie bei der zuständigen Behörde vorgelegen: ausgefüllter Antrag, den Sie in der Behörde bekommen. Fotokopie Ihres Passes oder Personalausweises und Vorlage des Originals, ein neueres Passbild (32 x 26 mm), wo man Sie mit dem Gesicht frontal sieht, ohne dunkle Brillen.
- Des Weiteren müssen Sie eine schriftliche Aussage vorlegen, die bestätigt, dass Sie gerade nicht strafrechtlich verfolgt werden in einer Verkehrsangelegenheit. Sie benötigen eine schriftliche Aussage, dass Sie nicht im Besitz eines anderen europäischen Führerscheins sind.
- Falls nötig brauchen Sie auch die Kopie Ihres eventuell abgelaufenen Führerscheins. Ein ärztliches Attest müssen Sie ebenfalls vorlegen. Schließlich müssen Sie eine Zahlung von momentan 86,80 Euro für die Bearbeitungsgebühr tätigen.
- Sie müssen sich dann also nur noch eine Fahrschule in Spanien suchen, bei der Sie gegebenenfalls Fahrstunden nehmen können. Die Preise sind hier unterschiedlich, weichen aber von denen in Deutschland nicht sehr ab. Vor allem die deutschsprachigen Schulen nehmen gerne etwas mehr, weil sie den Vorteil der deutschen Sprache bieten, wie es die meisten anderen ansässigen Fahrschulen ja nicht tun.
- Sie können sich schon nach ca. 10 Tagen für die Prüfung anmelden. Die Prüfung wird in der Verkehrsbehörde direkt abgelegt, wo Sie auch schon die oben genannten Dokumente vorlegen müssen. Meistens hilft Ihnen da aber auch die Fahrschule.
Wenn Sie die praktische und die theoretische Prüfung bestehen sollten, bekommen Sie erst einmal einen vorläufigen Führerschein und der endgültige wird Ihnen dann nach Hause geschickt.
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