Was Sie benötigen
- Wohnsitz in Polen
- Fahrprüfung
Grundsätzliches zum Führerschein aus dem Ausland
Nach den Richtlinien der EU werden Führerscheine aus anderen EU-Ländern, also auch Polen, in Deutschland anerkannt, aber nur, wenn diese in einem anderen EU-Land korrekt erworben wurden.
- Sie müssen in dem Land einen festen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen vorweisen, sich also nicht nur kurz dort aufhalten. Das heißt aber nicht, dass die Behörden auch auf die Prüfung des Aufenthalts verzichten können und Ihnen den Führerschein auch früher ausstellen dürfen.
- Der Führerschein, den Sie legal in Polen machen, muss von den deutschen Behörden anerkannt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit diesem Führerschein in Deutschland fahren dürfen, wenn Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Ihnen eine Sperrfrist auferlegt wurde. Sie dürfen in Deutschland erst fahren, wenn sie die Auflagen der Behörden erfüllt haben und die Sperrfrist vorüber ist. Fragen Sie im Zweifel einen Anwalt.
- Sie müssen in Polen eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, denn auch dort wird einem der Führerschein nicht geschenkt.
So bekommen Sie in Polen eine Fahrerlaubnis
- Sie müssen mindestens zwei Mal anreisen. Beim ersten Termin werden Sie von der Fahrschule bei den Behörden angemeldet, dazu ist Ihre Anwesenheit notwendig. Bei diesem Termin bekommen Sie normalerweise auch das Schulungsmaterial ausgehändigt. Unterricht und Prüfung sind auf Deutsch möglich. Für die Anmeldung brauchen Sie 2 (!) Tage. Das ist Bedingung für den Führerschein in Polen.
- Ca. 7 Wochen nach dieser ersten Anreise bekommen Sie eine Einladung zur Prüfung. Sie sollten ungefähr eine Woche vor dem Termin anreisen und in dieser Woche intensiv für die Prüfung trainieren und Fahrpraxis erwerben.
- Sie bekommen, auch bei bestandener Fahrprüfung, den Führerschein in Polen nicht sofort ausgehändigt, denn die Papiere werden nach Warschau geschickt, damit Ihre Fahrerlaubnis bei der Verkehrsbehörde registriert wird. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann die Fahrschule vor Ort den Führerschein abholen und Ihnen zusenden.
Vorsicht mit dem Führerschein in Polen
Es gibt eine Reihe von falschen oder zumindest irreführenden Behauptungen über den Führerschein in Polen:
- Angebote ohne Anreise oder mit nur einer Anreise sind entweder Betrug oder es wird mit Bestechung bei den dortigen Behörden gearbeitet und es muss zumindest bezweifelt werden, dass die so erlangten Führerscheine gültig sind.
- Die Behauptung, Sie können den Führerschein aus Polen in Deutschland uneingeschränkt nutzen, oft sogar aggressiv beworben mit "ohne MPU", ist falsch.
- Vorsicht ist geboten, falls man Ihnen den Führerschein in 4 bis 5 Wochen aushändigen möchte, dann kann etwas nicht stimmen, denn Sie müssen mit 7 Wochen bis zur Prüfung rechnen und dann noch mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche. Sie können den Führerschein nicht früher als 8 Wochen nach der ersten Anreise bekommen.
- Sie sollten besonders aufpassen, wenn Sie hohe Beträge zahlen sollen, bevor Ihnen der Führerschein ausgehändigt wird und Sie noch nicht einmal wissen, ob Sie bei den dortigen Behörden angemeldet wurden.
- Viele Firmen, die Führerscheine in Polen anbieten, haben als Rechtsform " Ltd." gewählt. Das ist eine Gesellschaft, die nur mit der Stammeinlage haftet. Diese beträgt bei der Ltd. manchmal nur 50 €. Wenn etwas schief geht, werden Sie Probleme haben, von solchen Firmen den Schaden ersetzt zu bekommen.
Obwohl Sie für den Führerschein in Polen eine Prüfung ablegen müssen und Sie keine deutschen Behördenauflagen umgehen können, macht es Sinn, einen Führerschein in Polen zu machen, denn dieser wird zum Teil zum Festpreis angeboten und ist billiger als in Deutschland. Außerdem bekommen Sie so einen Führerschein, mit dem Sie bei bestehendem Fahrverbot in Deutschland im gesamten Ausland legal fahren dürfen, nur nicht in Deutschland.
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