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Aktives und passives Wahlrecht - der Unterschied einfach erklärt

Inhaltsverzeichnis

Das Bundestagsgebäude in Berlin.
Das Bundestagsgebäude in Berlin. © Norbert Braun / unsplash.com
Wozu gibt es ein aktives und ein passives Wahlrecht in Deutschland? Beide sind für eine Demokratie unerlässlich. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es zwischen den beiden gibt und was sonst noch wissenswert ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das aktive Wahlrecht anschaulich erklärt

Das aktive Wahlrecht ist mit anderen Worten die Berechtigung, sich an diversen Wahlen per Abstimmung zu beteiligen. Wer das aktive Wahlrecht erhält und bei welchen Wahlen es angewandt wird, erfahren Sie in den folgenden Zeilen.

Wer bekommt das aktive Wahlrecht?

  • Deutsche Staatsbürger:innen, die das 18. bzw. das 16. Lebensjahr vollendet haben (zum aktiven Wahlrecht ab 16 später mehr).
  • Deutsche Staatsbürger:innen, die in ihrem Wahlbezirk wohnhaft sind und somit in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
  • Es gibt eine lange Liste mit politischen Straftaten, aufgrund derer das aktive sowie das passive Wahlrecht entzogen werden kann.

Das aktive Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr

In Brandenburg und Schleswig-Holstein dürfen Jugendliche ab 16 an den Landtagswahlen teilnehmen. Bremen und Hamburg haben sich darauf geeinigt, Jugendlichen ab 16 die Teilnahme an den Bürgerschaftswahlen zu ermöglichen.

Die Teilnahme an den Kommunalwahlen ab 16 ist in folgenden Bundesländern möglich:

  • Baden- Würrtemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Was ist das passive Wahlrecht?

Hinter diesem Begriff verbirgt sich das Recht, sich bei einer staatlichen oder nicht staatlichen Wahl als Kandidat:in aufstellen zu lassen. Für die Wahrnehmung des passiven Wahlrechts ist die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich, zudem müssen die Kandidat:innen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland leben und gemeldet sein.

Wer sich für ein Amt zur Verfügung stellt, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, also volljährig sein. Das gilt für Bundestagswahlen, die Landtagswahlen und die Kommunalwahlen. Eine Ausnahme bildet der hessische Landtag: Hier liegt das Mindestalter für die Ausübung des passiven Wahlrechts bei 21 Jahren.

Ist ein Ausschluss vom passiven Wahlrecht möglich?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann sich auch in kein Amt und in keine Position wählen lassen. Das kann dann der Fall sein, wenn eine Person wegen einer Tat rechtskräftig verurteilt wurde, auf die eine Mindeststrafe von einem Jahr erhoben werden kann und wirklich auch erhoben wurde.

Ob die Verurteilung mit oder ohne Bewährung erfolgt ist, spielt dabei keine Rolle. Wenn dies der Fall ist, verliert die betreffende Person ihr passives Wahlrecht für 5 Jahre, zuzüglich der Dauer der Freiheitsstrafe.

Das aktive und das passive Wahlrecht - deswegen braucht es beides

Warum gibt es ein aktives und ein passives Wahlrecht? Für eine lebendige Demokratie. Das aktive wie auch das passive Wahlrecht ermöglicht den Menschen die Teilnahme an demokratischen Entscheidungen. Das aktive Wahlrecht ermöglicht die Stimmabgabe an der Wahlurne, das passive Wahlrecht ermöglicht sogar noch mehr: Inhaber:innen des passiven Wahlrechts haben die Chance, ihre eigene Expertise und ihr Können in politische Prozesse einzubringen und positive Veränderungen zu bewirken. Beides war selten wichtiger als in der Zeit, in der wir momentan leben.

Ist das eine besser als das andere?

Das aktive und das passive Wahlrecht ergänzen einander. Beide sind in einer Demokratie unerlässlich. Es ist daher eine gewagte These, das eine als besser zu bezeichnen als das andere. Demokratie braucht sowohl Wähler:innen, die ihre Stimme an der Wahlurne abgeben, als auch Kandidat:innen, die sich der politischen Verantwortung stellen können und stellen möchten. Was das aktive und das passive Wahlrecht vereint: Beide ermöglichen die Teilnahme an demokratischen Prozessen, beide müssen verantwortungsvoll im Dienste des Menschen wahrgenommen werden.

Die Unterschiede kurz zusammengefasst

Das aktive Wahlrecht berechtigt die Menschen zur Teilnahme an staatlichen und nicht staatlichen Wahlen. Das passive Wahlrecht verleiht darüber hinaus das Recht, sich in politische Ämter und Positionen wählen zu lassen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, in den beschriebenen Ausnahmefällen bei 21 Jahren.

Nur für ein Amt in Deutschland gibt es eine höhere Altersgrenze: Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss mindestens 40 Jahre alt sein, um in dieses hohe Amt gewählt werden zu können.

helpster.de Autor:in
Andrea Herrmann
Andrea HerrmannUrlaub mit Haustieren - darüber könnte die Schriftstellerin Andrea ganze Bücher schreiben. Seit über 20 Jahren lebt sie mit ihren Hunden und anderen Haustieren an der Ostsee. Im Urlaub ist sie gerne mit der Bahn und ihren Tieren in Skandinavien unterwegs.
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