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Wahlgrundsätze in Deutschland

Fünf Wahlgrundsätze regeln die Wahl.
Fünf Wahlgrundsätze regeln die Wahl.
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Sie wählen gehen und somit durch Ihre Stimmabgabe die Politik aktiv mitbestimmen. Durch Wahlgrundsätze wird in Deutschland eine faire Wahl gewährleistet. Kennen Sie alle diese Grundsätze?

Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie aktiv die Politik mit

  • Ab dem 18. Lebensjahr sind Sie vom deutschen Gesetz her dazu berechtigt, bei der Bundes- und Landtagswahl Ihre Stimme abzugeben. Damit die Wahl fair verläuft, existieren in Deutschland sogenannte Wahlgrundsätze - von ihnen gibt es insgesamt fünf Stück.
  • Die Grundsätze sind im Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes rechtlich verankert. In diesem Absatz heißt es, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und zuguterletzt in geheimer Wahl gewählt werden. 

Die fünf Wahlgrundsätze kurz zusammengefasst

  • Allgemein: Mit dem Wahlgrundsatz "Allgemein" wird ausgedrückt, dass jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren berechtigt zur Stimmabgabe ist. Durch diesen Grundsatz wird gewährleistet, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Bildungsstand oder ähnlichem von der Wahl ausgeschlossen ist.
  • Unmittelbar: Der Wahlgrundsatz "Unmittelbar" bedeutet, dass Sie ohne Umwege ganz direkt den von Ihnen favorisierten Abgeordneten wählen. Dieser Grundsatz wird deshalb alternativ auch "Direkt" genannt. 
  • Frei: Es obliegt ganz alleine Ihnen, ob Sie wählen gehen möchten oder nicht. Es besteht kein Zwang zur Wahl. Zudem bedeutet "Frei", dass Sie ganz alleine darüber entscheiden, wen Sie wählen und niemand Sie unter Druck setzen oder beeinflussen darf. 
  • Gleich: Jede Stimme zählt bei der Wahl gleich viel. Das bedeutet, dass kein Wähler durch bestimmte Kriterien - beispielsweise durch die Höhe des Einkommens oder das Alter, wie es in früheren Zeiten durchaus üblich war - mehr Stimmgewicht hat als ein anderer Wähler.
  • Geheim: Jede Wahl findet geheim statt. Sie geben Ihre Stimme in völliger Isolation und anonym in der Wahlkabine ab. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie nicht durch die Präsenz anderer Personen während Ihrer Stimmabgabe beeinflusst werden. Der Vorteil liegt zudem darin, dass Sie durch die geheime Wahl nicht von anderen Personen wegen ihrer getroffenen Wahl kritisiert oder benachteiligt werden - denn niemand weiß, wo Sie Ihr Kreuzchen gesetzt haben.

Übrigens: Sie können sich diese fünf Grundsätze ganz leicht durch eine Eselsbrücke merken. Die Anfangsbuchstaben ergeben den Merksatz "auf GG" - also "auf Grundlage (des) Grundgesetzes" und erleichtern es Ihnen außerdem, sich die fünf Wahlgrundsätze einzuprägen. 

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