Bei Rückenschmerzen, nach einer Fraktur oder einem Unfall oder nach einer Operation kann eine manuelle Therapie sehr hilfreich sein, um Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit wiederherzustellen. Leider müssen Sie aber auch hier, wie bei allen Rezepten eine kleine Zuzahlung leisten, es sei denn, Sie sind von allen Zuzahlungen befreit.
Mit dieser Zuzahlung müssen Sie rechnen
Bekommen Sie die manuelle Therapie, weil Sie einen Arbeitsunfall hatten, müssen sie keine Zuzahlungen leisten, die Kosten trägt in diesem Fall die Berufsgenossenschaft.
- Sie müssen, sofern Sie nicht befreit sind, auf jeden Fall 10 Euro für das Rezept bei der Krankengymnastik zuzahlen.
- Zu den 10 Euro kommen noch 15% Eigenanteil für die Behandlung. Bei einem Rezept mit 6x manueller Therapie müssten Sie also inklusive der 10 Euro 20,26 Euro selber bezahlen.
- In der Regel wird die Rechnung für die Behandlungen gestellt, wenn das Rezept verbraucht ist.
Die Zuzahlung variiert je nach Krankenkasse um ein paar Cent und hängt auch davon ab, was die Krankengymnastik machen muss.
Das ist eine manuelle Therapie
Bei der manuellen Therapie geht es in erster Linie darum, Sie auf sanfte Art wieder schmerzfrei zu bekommen.
- Der Therapeut kann zum Beispiel Massagen anwenden, um Rückenschmerzen zu lindern.
- Es kann auch sein, dass er mit Ihren Extremitäten Bewegungen durchführt. Außerdem wird er Sie anleiten, wie Sie die Übungen selber durchführen können.
Eine manuelle Therapie bekommen Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden verordnet. Bevor Sie mit der Therapie anfangen, erkundigen Sie sich bei dem Therapeuten nach den Kosten, die Sie selber zu tragen haben.
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