Kniebandagen werden vom Arzt verschrieben, wenn das Gelenk gestützt werden soll. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Altersprozesse, eine große einseitige Belastung, beispielsweise durch Sport, oder ein Unfall beziehungsweise eine Behinderung können ursächlich dafür sein, dass eine Kniebandage notwendig wird.
Gesetzlich Versicherte müssen bei Kniebandagen eine Zuzahlung leisten
- Sind Sie Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung leisten. Die Kniebandagen gehören zu den Heil- und Hilfsmitteln, die schon seit vielen Jahren nicht mehr in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet werden. Eine Zuzahlung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn diese Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigt und wenn die Bandagen vom Arzt im Rahmen eines Heilplanes verordnet wurden.
- Haben Sie nur ein geringes Einkommen, sind Sie chronisch krank oder haben Sie im laufenden Jahr schon viele Zuzahlungen geleistet, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Für den Rest des Jahres müssen Sie in diesem Fall keine Zuzahlungen mehr leisten.
Eine Befreiung beantragen Sie bei der Krankenkasse
- Sind Sie nicht chronisch krank, müssen Sie pro Jahr Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens leisten. Bei einer chronischen Erkrankung reduziert sich der Betrag auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Wichtig ist, dass die chronische Erkrankung ein Jahr bestehen muss, um anerkannt zu werden.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um eine Befreiung zu beantragen. Weisen Sie Ihr Einkommen nach und geben Sie an, welche Zuzahlungen Sie schon geleistet haben. Erst dann kann die Befreiung von der Zuzahlung genehmigt werden.
Bei medizinischen Hilfsmitteln wie Kniebandagen müssen Sie berücksichtigen, dass diese nur dann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Möchten Sie Ihr Knie bandagieren, weil Sie einer sportlichen Betätigung nachgehen oder weil Sie sich mit einer Bandage wohler fühlen, müssen Sie diese selbst zahlen. Gleiches gilt, wenn die Bandage von einem Heilpraktiker verordnet oder von einem Physiotherapeuten empfohlen wurde. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten unter Umständen trotzdem.
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