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Zuviel gezahltes Gehalt erhalten - so sollten Sie sich verhalten

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Nciht nehmen, was Ihnen nicht gehört.
Nciht nehmen, was Ihnen nicht gehört.
Hoppla! Dass Ihr Arbeitgeber ein Menschenfreund ist, wussten Sie ja bereits. Dass er Ihnen aber gleich doppeltes Gehalt zahlt, erstaunt. Doch freuen Sie sich nicht zu früh. Denn zuviel gezahltes Gehalt müssen Sie in jedem Fall zurückerstatten.

Gehälter werden heute nicht mehr bar ausbezahlt, sondern überwiesen. Da kann sich in der Sachbearbeitung am Computer schnell ein Fehler einschleichen.

Gehalt ist der Höhe nach bekannt

  • Wenn Sie also auf Ihrem Kontoauszug ersehen, dass der Ihnen überwiesene Geldbetrag unmöglich der Realität entsprechen kann, seien Sie vorsichtig. Geben Sie das Geld auf keinen Fall aus. Der Arbeitgeber wird den überzahlten Betrag von Ihnen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückfordern. Je nachdem kann es durchaus einige Zeit dauern, bis ihm der Fehler auffällt.
  • Das Gesetz trifft hierzu eine eindeutige Regelung. § 812 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt, dass derjenige, der etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, zur Herausgabe verpflichtet ist.
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie wussten oder leicht hätten erkennen können, dass ein Fehler vorliegt. Da Sie Ihr normales Gehalt kennen, werden Sie sich nie darauf berufen können, dass Sie den Fehler nicht erkannt haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abweichung so außerordentlich ist, dass Ihnen der Fehler förmlich ins Auge hätte springen müssen. 

Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag bezüglich zuviel gezahltes Einkommen

  • Demgemäß findet sich in vielen Arbeitsverträgen auch der ausdrückliche Hinweis, dass Sie als Arbeitnehmer für den Fall der Überzahlung von Bezügen auf die Einrede des Wegfalls der Bereicherung verzichten.
  • Dies bedeutet nichts anderes, als dass Sie zuviel gezahltes Gehalt erstatten müssen und sich keineswegs darauf berufen können, Sie hätten das Geld bereits ausgegeben und seien insoweit nicht mehr bereichert.
  • Erkennen Sie also den Fehler, sprechen Sie fairerweise Ihren Arbeitgeber direkt an und besprechen Sie, wie Sie vorgehen sollen. Im Regelfall werden Sie den zuviel gezahlten Betrag zurücküberweisen müssen.
  • Es liegt auch in Ihrem Interesse, möglichst schnell eine Klärung herbeizuführen. Nach dem Gesetz sind Sie nämlich auch verpflichtet, die aus der unberechtigterweise empfangenen Leistung gezogenen Nutzungen an Ihren Arbeitgeber herauszugeben. Damit sind die Zinsen gemeint, die eventuell auf Ihrem Konto von Ihrer Bank gutgeschrieben bekommen. Je länger Sie also mit der Klärung der Angelegenheit zuwarten, umso schwieriger könnte es für Sie werden, den Geldbetrag samt Zinsen zurückzuerstatten.
  • Geben Sie das Geld aus, zwingen Sie den Arbeitgeber faktisch, den Betrag mit der nächsten Gehaltszahlung zu verrechnen, so dass Sie möglicherweise in diesem Monat ohne Gehalt zurecht kommen müssen. 

Machen Sie sich nicht strafbar

  • Auch riskieren Sie, dass Sie der Arbeitgeber wegen des Verdachts der Unterschlagung angezeigt und Strafanzeige erstattet.
  • Solange die Sachlage also unklar ist, sollten Sie das Geld auf keinen Fall ausgeben und zu Ihrer eigenen Sicherheit auf einem gesonderten Konto oder in bar verwahren.
  • Im Extremfall könnte ein Gläubiger das Konto pfänden und den Betrag vereinnahmen. Dann hätten Sie erst recht ein Problem.
  • Ist Ihr Girokonto überzogen, wird die Bank möglicherweise den Betrag mit Ihrem Saldo verrechnen wollen. Solange Sie aber geltend machen, dass es sich um fremdes Geld handelt, können Sie die Verrechnung voraussichtlich vermeiden und Ihr zuviel gezahltes Gehalt an Ihren Arbeitgeber erstatten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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