Beschwerde gegen die falsche Lohnabrechnung stellen
- Zuerst sollten Sie Ihre Lohnabrechnung immer genau prüfen, um herauszufinden, ob sie tatsächlich falsch ist.
- Haben Sie einen Fehler gefunden, so schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber einen Brief, in dem Sie den Fehler erläutern.
- Ihr Arbeitgeber ist nun in der Pflicht, die Abrechnung von der Personalabteilung korrigieren zu lassen.
- Sind Sie mit der Korrektur unzufrieden, weil derselbe Fehler wieder auftaucht oder ein neuer hinzugekommen ist, so vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem Arbeitgeber. Besprechen Sie dann den Abrechnungsfehler. Vielleicht liegt einfach nur ein Missverständnis vor.
- Wurde Ihnen das Gehalt lediglich zu spät überwiesen, so können Sie sich diesbezüglich auch beschweren. Sie müssen diese Verspätung keinesfalls dulden.
Was Sie bei wiederholt falscher Abrechnungsstellung tun können
- Nehmen Sie zuerst Ihre Lohnabrechnungen der letzten Monate zur Hand und überprüfen Sie diese auf Fehler.
- Berechnen Sie hierzu die Arbeitsstunden und prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Stundenzahl vertraglich vereinbart wurde. Finden Sie eine oder mehrere falsche Abrechnungen vor, so müssen Sie dies dem Arbeitgeber gegenüber monieren.
- Erläutern Sie dann jeden Fehler, den Sie gefunden haben.
- Wird dieser Fehler in der folgenden Abrechnung wiederholt, so schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Mahnung mit einer Fristsetzung. So muss Ihr Arbeitgeber die offenen Beträge bis zu dem Ablauf der Frist bezahlen.
- Sie haben dann das Recht, Zinsen für verspätete oder zu geringe Zahlungen zu erheben. So können Sie Kosten zurückverlangen, die Ihnen auferlegt wurden, weil Sie aufgrund der Zuwenigzahlung zum Beispiel Ihren Kredit nicht pünktlich zurückzahlen konnten.
- Der Arbeitgeber hat dann verursacht, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnten und muss Ihnen den Schaden ersetzen.
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