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Zumutbarer Arbeitsweg - so verhandeln Sie mit dem Arbeitgeber

Inhaltsverzeichnis

Arbeitnehmer sollten mobil sein.
Arbeitnehmer sollten mobil sein.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz oder gleich die ganze Betriebsstätte verlagert, stellt sich für Sie die Frage, was dann noch als zumutbarer Arbeitsweg gilt und was Sie akzeptieren müssen und was nicht.

Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Dort ist regelmäßig der Arbeitsort geregelt.

Arbeitsweg bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag

  • Sie sind in einer positiven Situation, wenn es im Arbeitsvertrag heißt, dass Sie Ihre Arbeitsleistung an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Betriebsstätte zu erbringen haben. Ihr Arbeitgeber kann Sie dann auch im Rahmen seines Direktionsrechts nicht anweisen, an einem anderen Ort Dienst zu tun.
  • Beachten Sie, dass aber im Arbeitsvertrag oft der Vorbehalt gemacht wird, dass Sie auch an verschiedenen Orten beschäftigt werden können. Dies ist vor allem dann relevant, wenn das Unternehmen verschiedene Betriebsstätten unterhält, die unter Umständen über das gesamte Bundesgebiet oder gar weltweit verstreut liegen.

Riskieren Sie keine Kündigung

  • In diesen Fällen richtet sich Ihre Verpflichtung, von einer Betriebsstätte in die andere wechseln zu müssen, danach, was Ihnen im Einzelfall zugemutet werden kann.
  • Beachten Sie, dass dann, wenn ein zumutbarer Arbeitsweg anzunehmen ist, Sie arbeitsvertraglich verpflichtet sind, sich versetzen zu lassen. Weigern Sie sich, machen Sie sich vertragsbrüchig und der Arbeitgeber kann Ihren Arbeitsvertrag verhaltensbedingt kündigen.
  • Umgekehrt müssen Sie aber auch wissen, dass Ihnen ihr Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen unter Umständen kündigen kann, wenn für Sie kein zumutbarer Arbeitsweg vorliegt, Ihre bisherige Betriebsstätte aber betriebsbedingt geschlossen wird. In diesen Fällen wird Ihnen Ihr Arbeitgeber meist eine Änderungskündigung anbieten, also das Arbeitsverhältnis kündigen, Ihnen aber zugleich einen neuen Arbeitsvertrag anbieten, mit der Maßgabe, dass Ihr Arbeitsplatz verlagert wird.

Je näher der Arbeitsplatz, umso zumutbarer der Wechsel

  • Welcher Arbeitsweg Ihnen dann zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Es gibt hierzu keine einheitliche Rechtsprechung. Letztlich kommt es auf eine Interessenabwägung zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen an, die sich unter anderem auch nach dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages und der damit verbundenen Arbeitsverpflichtung bestimmt.
  • Zu Ihrer Orientierung beachten Sie, dass beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt (1 Ca 5428/07) einen Arbeitsweg von 40 min ohne Weiteres als zumutbaren Arbeitsweg gesehen hat und von einer Zeitgrenze bis zu 90 min für die einfache Wegstrecke ausgegangen ist. Diese Zeitgrenze wird in vielen anderen Entscheidungen ebenfalls als zumutbarer Arbeitsweg erachtet.
  • Wenn Sie diese Zeitgrenze von 90 min in Kilometer umrechnen, dürften sie grob gerechnet einen Arbeitsweg von bis zu 100 km akzeptieren müssen.

Interessenabwägung im Einzelfall

  • In einer Interessenabwägung spielt sicherlich auch eine Rolle, ob Sie teilzeitbeschäftigt oder schwerbehindert sind, einen Führerschein besitzen oder bereits seit Jahrzehnten auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz Dienst tun.
  • Unzumutbar dürfte auch sein, wenn Sie statt des PKW künftig mit dem Flugzeug anreisen müssten. Da Sie dann Ihren Feierabend faktisch vergessen könnten und wahrscheinlich die Woche vor Ort verbringen müssten, dürfte die Grenze überschritten sein. Insoweit spielt auch die Erreichbarkeit Ihres neuen Arbeitsplatzes eine gewichtige Rolle.
  • Letztlich kommt es auf Ihre Begründung mit überzeugenden Argumenten an, mit der Sie sich gegen eine Versetzung zur Wehr setzen wollen. Insgesamt müssen Sie im Hinterkopf haben, dass Sie die Kündigung riskieren, wenn Sie einen zumutbaren Arbeitsweg ablehnen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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