Was Sie benötigen
- Kündigungserklärung
- Kalender
Die Modalitäten Ihrer Kündigung als Arbeitnehmer richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und gegebenenfalls nach einem Tarifvertrag, soweit Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. Vor allem sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen, in dem durchaus längere oder kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein können, als sie im Gesetz oder Tarifvertrag vorgesehen sind.
Die Kündigung muss taggenau erklärt werden
- Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt für Arbeiter und Angestellte einheitlich zwei Wochen in der Probezeit, nach der Probezeit vier Wochen, zum 15. oder zum Ende eines Monats.
- Wenn Sie beispielsweise zum 31. Januar 2012 kündigen möchten, rechnen Sie folgendermaßen: der 31.1.2012 ist ein Dienstag. Sie müssen jetzt vier Wochen zurückrechnen. Sie kommen dann auf den 3. Januar 2012. Um die Frist von vier Wochen einzuhalten, müssen Sie bis Dienstag, den 3. Januar 2012 Ihrem Arbeitgeber die Kündigungserklärung übergeben oder zugänglich gemacht haben.
- Beachten Sie, dass Sie in Wochen rechnen müssen. Vier Wochen sind aber nicht mit einem Monat gleichzusetzen. Beide Zeiträume haben unterschiedlich viele Tage!
- Sie können im Internet einen Kündigungsrechner benutzen.
Zum Quartalsende auf eventuelle Sonntage und Samstage achten
- Wenn Sonntage, Feiertage oder Samstage in die Fristberechnung einbezogen sind, müssen Sie besonders aufpassen. Wenn Sie also Ihre Kündigung zum Quartalsende, beispielsweise zum 31. März 2012 erklären möchten, müssen Sie Folgendes beachten: der 31. März 2012 ist ein Sonnabend. Vom 31.März 2012 rechnen Sie vier Wochen zurück und gelangen auf Samstag, den 3. März 2012. Ihre Kündigungserklärung müssen sie dann bis Freitag, den 2. März 2012 Ihrem Arbeitgeber übergeben oder zugänglich gemacht haben.
- Beachten Sie also: ist der letzte Tag, an dem die Kündigung zugehen muss, ein Sonn- oder Feiertag oder Samstag, so müssen Sie Ihre Kündigung am Werktag vorher dem Arbeitgeber zugänglich machen. Werktag ist in diesem Fall ein Freitag, der Samstag zählt nicht.
Kündigungserklärung dem Arbeitgeber zugänglich machen
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kündigung immer schriftlich erklären.
- Es kommt darauf an, dass die Kündigungserklärung dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist zugeht. Wenn Sie die Kündigungserklärung persönlich übergeben, müssen Sie diese am Tage des Fristablaufs bis spätestens zum Arbeitsende übergeben haben. Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, von der Kündigungserklärung Kenntnis zu erlangen. Wenn Sie die Erklärung am Tag der Frist um 23.59 Uhr in den Briefkasten des Arbeitgebers einwerfen, ist der Zugang verspätet. Sie dürfen nämlich nicht erwarten, dass der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt noch den Briefkasten leert und die Möglichkeit hat, von Ihrer Kündigungserklärung Kenntnis zu nehmen.
- in der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
- Die Kündigungsfrist kann in Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern einzelvertraglich auf vier Wochen verkürzt werden. Sie können jederzeit kündigen, soweit Sie einen Vorlauf von vier Wochen einrechnen. Auf den 15. oder das Monatsende kommt es dann nicht an.
- Dem Gesetz vorgesehenen längeren Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber.
- Gut ist, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht auf den letzten Tag ausnutzen, sodass Sie eventuelle Unstimmigkeiten in der Fristberechnung noch bereinigen können.
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