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Kündigung: Befristeter Arbeitsvertrag - das sollten Sie wissen

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine ordentliche Kündigung ausschließen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine ordentliche Kündigung ausschließen.
Viele Arbeitnehmer bekommen bei ihrem neuen Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten, um in einem anderen Betrieb zu beginnen. Leider wissen nicht viele Arbeitnehmer, wie es um den Kündigungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen steht. Erfahren Sie im Folgenden, wie ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden kann.

Ein befristeter Arbeitsvertrag und die Kündigung des Arbeitnehmers

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für eine bestimmte Zeit oder für die Erreichung eines bestimmten Zwecks abgeschlossen. Das bedeutet, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nach Zeitablauf von alleine endet, außer der Arbeitgeber bietet Ihnen einen weiteren Arbeitsvertrag an. Der Arbeitsvertrag kann auch enden, wenn der vereinbarte Zweck erreicht ist.
  • Arbeitgeber wählen dieses prekäre Beschäftigungsmodell, da sie so nicht kündigen müssen und sich vor Kündigungsschutzklagen schützen. Sie sollten jedoch wissen, dass Ihr Recht zu kündigen nicht von der Befristung berührt wird.
  • Die Fristen, nach denen Sie ordentlich kündigen können, können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen.
  • Finden Sie hierzu einen Verweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag und in dem Tarifvertrag, so gilt für Sie § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Sie können dann mit einer Frist von vier Wochen zum jeweils 15. und zum Ende des Monats kündigen.
  • Fehlt eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag, ist für beide Vertragsparteien eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Dies ist allerdings durch § 15 Absatz 4 beschränkt. Hiernach dürfen Sie bei einer lang dauernden Befristung, die auf Lebenszeit oder mehr als 5 Jahre vereinbart ist, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ordentlich kündigen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag und Ihre rechtlichen Möglichkeiten

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag kann mehrmals verlängert werden und er kann mit und ohne Sachgrund befristet sein. Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber nach zwei Jahren Beschäftigung wieder nur einen befristeten Arbeitsvertrag an, so sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und eine Entfristungsklage erheben.
  • Hierzu müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen, nachdem Ihnen ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten wurde, Klage einreichen.
  • Wurde Ihnen bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Kündigung ausgehändigt, so sollten Sie sich ebenfalls an einen Rechtsanwalt wenden. Er kann dann für Sie prüfen, ob die Kündigung wirksam ist oder Ihnen eine Abfindung zusteht.
  • Unterschreiben Sie keinesfalls einen Aufhebungsvertrag. Dies führt nur dazu, dass Sie drei Monate lang keine Sozialleistungen erhalten, weil Sie gesperrt sind und Sie können dann keine rechtlichen Schritte mehr gehen.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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