Alle Kategorien
Suche

Zeugenaussage schreiben - was Sie dabei beachten sollten

Einen Zeugen zu benennen kann sehr hilfreich sein
Einen Zeugen zu benennen kann sehr hilfreich sein
Bei Verstößen, Straftaten oder privaten Streitigkeiten kann es von entscheidendem Vorteil sein, wenn Sie einen Zeugen benennen können. Dieser wird dann in den meisten Fällen von der Polizei oder anderen Stellen vorgeladen und muss dort seine Zeugenaussage machen. Es geht aber auch anders, die Zeugenaussage kann auch geschrieben werden. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten.
  • Es ist tägliche Praxis, dass jemand, der sein Recht durchsetzen möchte, auf jemanden angewiesen ist, der seine Interessen oder Beobachtungen bestätigen kann. Dies kommt zumeist bei Straftaten oder Streitigkeiten vor. Dieser Jemand wird der Zeuge genannt. Der Zeuge oder die Zeugin muss dann bei seiner Vorladung seine Zeugenaussage machen und diese dann mit seiner Unterschrift bestätigen.
  • Bei Verkehrsverstößen sieht das zumeist etwas anders aus. Hier wird dann jemand der als Zeuge benannt wird, von der zuständigen Behörde angeschrieben und darum gebeten, eine schriftliche Zeugenaussage zu erstellen und diese zurückzusenden. Doch wie sollte eine solche Aussage aussehen ?

    So sollte die schriftliche Zeugenaussage aussehen

      1. Wenn Sie als Zeuge von einer Behörde angeschrieben werden mit der Bitte eine Zeugenaussage zu schreiben, machen Sie sich keine Gedanken, es ist einfacher als Sie glauben.
      2. Zuerst muss natürlich die Anschrift der Behörde sowie das Datum auf den Zeugenbogen. Dann sollte Ihr Absender darunter geschrieben werden.
      3. Als Nächstes sollten Sie unter "Betreff" schreiben, um welchen Fall es sich handelt. Hierzu bekommen Sie von der Behörde immer ein Aktenzeichen mitgeteilt, das auf allen Anschreiben verwendet werden muss.
      4. Danach schildern Sie Ihre Wahrnehmungen exakt und unter Angabe von Datum und Uhrzeit. Dies ist sehr wichtig, damit festgestellt werden kann, ob sich Ihre Aussage mit den Ermittlungen deckt.
      5. Listen Sie die Ereignisse wenn möglich chronologisch auf. Dies macht bei den Behörden immer einen guten Eindruck. Wichtig ist, dass Sie nichts verschweigen, auch wenn es etwas unangenehm werden sollte.
      6. Wenn Sie alle Angaben getätigt haben, überprüfen Sie alles noch einmal ganz genau, damit spätere Anfragen wegen Ungereimtheiten vermieden werden.
      7. Unterschreiben Sie dann Ihre Zeugenaussage noch mit vollem Namen und mit der nochmaligen Angabe des Datum und senden Sie das Schreiben an die zuständige Behörde.
      helpster.de Autor:in
      Jürgen Hemminger
      Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
      Teilen: