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Briefe von der Polizei - so reagieren Sie richtig

Festnahmen per Brief gibt es nicht.
Festnahmen per Brief gibt es nicht.
Sie haben ein ungutes Gefühl, wenn Sie Briefe von der Polizei in Ihrer Post haben? Trösten Sie sich - auch wenn Sie überhaupt nichts verbrochen haben, ist diese Empfindung ganz normal. Öffnen Sie ihn trotzdem und reagieren Sie auf das, was in dem Schreiben steht. Wie diese Reaktion am sinnvollsten ist, erfahren Sie hier.

Wie jede Behörde erledigt auch die Polizei ihre Angelegenheiten fast immer durch ganz normale Briefe.

Wenn die Polizei um Unterstützung ersucht

  • Am wahrscheinlichsten ist es, dass Sie Briefe von der Polizei erhalten, wenn Sie Zeuge einer Straftat wurden. Das kann ein Verkehrsunfall, ein Einbruch oder eine Handgreiflichkeit zwischen anderen Personen gewesen sein. Sie waren nur zufällig vor Ort und haben den Vorgang erlebt. Damit sind Sie Zeuge und die Polizei bittet Sie um eine Zeugenaussage.
  • Bedenken Sie, dass von Ihrer Aussage vielleicht das Verfahren abhängt und ein anderer, der zu Schaden gekommen ist, auch Gerechtigkeit durch Verurteilung des Täters erfährt. Sie könnten ebenfalls irgendwann in dieser Situation sein. Nehmen Sie sich deswegen einfach die Zeit und ignorieren die Briefe nicht. Es dauert nur wenige Minuten, die Angaben zu Ihrer Person und eine kurze Zeugenaussage aufzuschreiben.
  • Handelt es sich um einen der Briefe, mit denen Sie zu einem Termin bei der Polizei geladen werden, lesen Sie ihn genau durch. Es ist entscheidend, ob Sie zu einer Zeugenaussage oder einer Aussage als Beschuldigter vorgeladen werden. Ist es eine Zeugenaussage, rufen Sie am besten den Sachbearbeiter an und machen einen Ihnen passenden Termin aus. Manchmal lässt sich auch auf diesem Weg abklären, ob Sie überhaupt als Zeuge infrage kommen und Sie ersparen sich und der Polizei eine Menge Zeit.
  • Waren Sie das Opfer einer Straftat oder haben Anzeige erstattet, erhalten Sie ebenfalls Briefe von der Polizei. Werden darin noch nähere Angaben oder Unterlagen angefordert, reagieren Sie ohne große Verzögerungen, damit Ihr Fall auch weiter bearbeitet werden kann.

Briefe an einen Beschuldigten

  • Niemand ist davor sicher, zu einem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei zu werden. Oft hat es mit einer Anzeige durch einen verärgerten Nachbarn oder Bekannten zu tun oder einem Verkehrsunfall. Erhalten Sie Briefe als Beschuldigter, lassen Sie sich vor einer Reaktion darauf zumindest von einem Rechtsanwalt beraten. Sie müssen ihn nicht gleich mit der Vertretung beauftragen, aber einen Überblick über Ihre Rechte und Aussichten kann er Ihnen immer geben.
  • Erhalten Sie Briefe, in denen Sie zu einer Aussage an einem festen Termin geladen werden, überlegen Sie sich gut, ob Sie eine Aussage machen wollen. Entscheiden Sie sich dagegen, lassen Sie den Termin nicht kommentarlos verstreichen. Sie können den Termin telefonisch verschieben oder Ihre Interessen über einen Anwalt wahrnehmen lassen. Informieren Sie die Polizei darüber, aber mehr sagen Sie am Telefon nicht dazu.
  • Ergibt sich aus den Briefen der Polizei, was Ihnen vorgeworfen wird und Sie meinen, sich damit ohne anwaltliche Hilfe auseinandersetzen zu wollen, folgen Sie einfach der schriftlichen Aufforderung und lassen die Vernehmung auf sich zukommen.
  • Aussagen, die Sie vor der Polizei machen oder Briefe, die Sie als Reaktion auf eine Beschuldigung dort hinschicken, gelangen immer zur Ermittlungsakte. Vor einem Vernehmungsbeamten findet auch niemals eine Unterhaltung ganz im Vertrauen statt, selbst wenn Sie es so auffassen. Es ist später sehr schwierig, einmal getroffene Aussagen wieder zu korrigieren. Bei Zweifeln legen Sie die Briefe der Polizei und das Verfahren gegen Sie besser in die erfahrenen Hände eines Rechtsanwalts.

Briefe von der Polizei sind kaum angenehme Post, aber für Sie besteht auch kein Grund, sofort nervös zu werden.

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