Was Sie benötigen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurknden oder Kinderausweise
- Mietvertrag
Wohnungsummeldung - wann und wozu?
- Die Wohnungsummeldung ist in Deutschland Pflicht eines jeden Einwohners, der innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde die Wohnung wechselt. Sollten Sie Ihren Wohnort zum Beispiel in eine andere Stadt verlegen, spricht man von einer Wohnungsanmeldung.
- Als Frist zur Wohnungsummeldung gilt nahezu bundesweit eine Woche nach dem Einzug. Bei Nichtbeachten der Meldepflicht bzw. bei verspäteter Wohnungsummeldung können Bußgelder erhoben werden.
- Als Fahrzeughalter können Sie Ihren Wagen am neuen Wohnort erst dann bei der Zulassungsstelle melden, wenn Sie zuvor Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Auch diese Ummeldung ist Pflicht.
- Wichtig ist eine Um- bzw. Anmeldung auch für die Zustellung Ihrer Steuerunterlagen.
Notwendige Dokumente für die Wohnungsummeldung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich bei der Wohnungsummeldung auszuweisen. Das persönliche Erscheinen auf dem Einwohnermeldeamt ist dazu notwendig, da Ihre neue Adresse auf dem Dokument eingetragen wird.
Benötigt wird dazu entweder
- Sie müssen zur Ummeldung entweder einen gültigen Personalausweis, Ihre Geburtsurkunde oder einen gültigen Reisepass vorlegen.
- Alle, in Ihrer Wohnung lebenden Personen müssen ausgewiesen und umgemeldet werden.
- Für Kinder sollten Sie die Geburtsurkunden, oder wenn vorhanden die Kinderausweise vorlegen.
- Aus Ihrem Mietvertrag werden noch in weiten Teilen Deutschlands der Name und die Adresse des Vermieters entnommen.
Noch ein Hinweis: Die Öffnungszeiten der Meldebehörde erfahren Sie in der Regel auf deren Internetseiten. Das erspart Ihnen unnötige Gänge und Wartezeiten. Die Wohnungsummeldung ist für Sie, bei eingehaltener Frist, kostenlos. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nicht nötig.
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