Wenn man das Kistenschleppen und Aus- und Einräumen nach einem Umzug hinter sich hat, dann sollte man daran denken, die Behörden über den Wohnungswechsel zu informieren. Das Ummelden geht heute ganz einfach und ohne großen Aufwand.
So melden Sie sich nach einem Umzug um
- Als Erstes sollten Sie wissen, dass es gesetzlich vorgegeben ist, das Sie sich innerhalb von sieben Tagen nach Umzug im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt ummelden müssen. Wenn Sie ein oder zwei Tage später dort erscheinen, wird man Ihnen das aber sicher nachsehen.
- Erkundigen Sie sich vorher über die Öffnungszeiten Ihres zuständigen Bürgerbüros. Das erspart unnötige Wege.
- Wenn Sie losgehen, um sich umzumelden, reicht innerhalb Deutschlands für gewöhnlich Ihr Personalausweis. In einigen Städten wird die Vorlage des neuen Mietvertrags verlangt. Sollten Sie keinen eigenen Mietvertrag haben, sondern bei Verwandten oder Freunden vorübergehend wohnen, dann empfiehlt es sich, eine kurze schriftliche Erklärung hierüber mitzunehmen.
- In Ihrem Bürgerbüro werden Sie vom zuständigen Mitarbeiter dann nach Ihrem neuen Wohnort gefragt. Des Weiteren sollen Sie Auskunft darüber geben, ob eventuell Kinder in Ihrem Haushalt leben, die ebenfalls angemeldet werden müssen.
- Nachdem der Mitarbeiter der Stadt Ihre Daten in seinem PC erfasst hat, bekommen Sie eine Ummeldebescheinigung. Außerdem wird die Adresse auf Ihrem Personalausweis gleich vor Ort geändert. Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist normalerweise nicht erforderlich.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass auch bei Umzug in ein anderes Bundesland eine Abmeldung in Ihrer alten Heimatstadt nicht mehr erforderlich ist. Eine Abmeldung wird höchstens bei einem Umzug ins Ausland fällig.
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