Zum Umzug kommt die Ummeldung bei Behörden, Ämtern und Einrichtungen. Verschiedene Gründe können ein Ummelden vor einem Umzug notwendig machen oder das Prozedere erleichtern. Läuft beispielsweise Ihr Personalausweis ab und Sie wissen Ihre neue Adresse schon, kann ein Ummelden vor dem eigentlichen Umzug sinnvoll sein. Gleiches gilt für den Abschluss von Verträgen, etwa für die Lieferung von Gas oder Strom.
Das Ummelden muss zeitnah erfolgen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie die Fristen der Behörden für die Ummeldung einhalten. Offiziell dürfen Sie sich maximal eine Woche vor dem Umzugstag beim Einwohnermeldeamt Ihres bisherigen Wohnortes abmelden.
Die Adressänderung erfolgt, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Ziehen Sie innerhalb des Ortes um, kann die Ummeldung in einem Schritt erfolgen. Wechseln Sie die Stadt, melden Sie sich zunächst an Ihrem bisherigen Wohnort ab. Sie bekommen eine Abmeldebescheinigung.
Die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen. Die Abmeldebescheinigung müssen Sie im Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes vorlegen. Die Adressänderung wird in Ihrem Personalausweis eingetragen.
Die Ummeldung vor dem Umzug ist möglich
Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, ist eine Ummeldung vor dem Umzug möglich. Wichtig ist, dass der Umzug feststeht und Sie Ihre neue Anschrift bereits kennen.
Haben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Wohnung unterschrieben und die Schlüssel bekommen, können Sie die Ummeldung vornehmen. In einigen Fällen kann sich der eigentliche Umzug verzögern, wenn etwa Renovierungsarbeiten geplant sind. Dennoch ist eine Ummeldung möglich, denn Sie sind ja bereits als Mieter der neuen Wohnung registriert.
Möchten Sie in ein neues Haus ziehen, ist die Ummeldung ebenfalls vor dem eigentlichen Umzug möglich. Wichtig ist, dass Sie einen Briefkasten mit Ihrem Namen installieren. Von der Ummeldung werden die Behörden in Kenntnis gesetzt. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Post Sie an der neuen Adresse erreichen kann.
Ziehen Sie in eine WG, müssen die Ummeldung und der Umzug ebenfalls nicht in direktem Zusammenhang stehen. Wichtig ist auch hier, dass Sie Ihren Namen am Briefkasten anbringen.
Das Ummelden vor dem eigentlichen Umzug ist nicht möglich, wenn die Wohnung oder das Haus noch von einem anderen Mieter bewohnt wird. Sind Sie als Mieter oder Eigentümer eingetragen, steht einer Ummeldung nichts entgegen.
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