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Wohnrecht abkaufen - so geht es

Wohnrechte erlöschen teils automatisch.
Wohnrechte erlöschen teils automatisch.
Ein Wohnrecht besteht regelmäßig lebenslang. Um es zu beseitigen, oder selbst zu nutzen, können Sie sich scheiden lassen oder es dem Berechtigten abkaufen.

Ein Wohnrecht ist das Recht, in der Regel lebenslang, in einer Immobilie wohnen zu dürfen. Ihm liegt eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Wohnrechtsberechtigten zugrunde. Zur Absicherung wird es regelmäßig im Grundbuch eingetragen.

Wohnrecht erlischt unter bestimmten Gegebenheiten automatisch

  • Es kommt natürlich darauf an, zu wessen Gunsten das Wohnrecht besteht und welchen Zweck Sie verfolgen, wenn Sie dem Berechtigten das Wohnrecht abkaufen wollen. Möchten Sie es einfach nur zum Erlöschen bringen, müssen Sie anders taktieren, als wenn Sie die Immobilie für sich selbst nutzen wollen.
  • Besteht das Wohnrecht zugunsten Ihres Ehepartners, erlischt es regelmäßig mit der Scheidung. Dann ist davon auszugehen, dass Sie der Eigentümer der Immobilie sind. Ihr Ehepartner muss ausziehen und kann sein Wohnrecht rein faktisch gar nicht mehr nutzen. Sie brauchen es ihm dann auch nicht eigens abkaufen.
  • Erwerben Sie eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung, erlischt ein Wohnrecht regelmäßig mit dem Zuschlag. Auch dann erübrigt sich ein Abkauf.
  • Ferner kommt hinzu, dass ein Wohnrecht ein persönliches Recht ist, das zugunsten einer bestimmten Person bestellt wurde. Es ist nicht übertragbar, sodass Sie es ohnehin als Solches nicht abkaufen können.

Abkaufen macht nur bei Eigennutzung Sinn

  • Ein Abkaufen kommt nur in dem Sinne in Betracht, dass Sie eine Immobilie kaufen möchten, die mit dem Wohnrecht einer Person belastet ist. Damit diese auf ihr Wohnrecht im Grundbuch verzichtet, müssen Sie es ihr abkaufen. Es wird dann allerdings im Grundbuch gelöscht und besteht nicht fort. Sie müssten es dann zugunsten einer bestimmten Person erneut bestellen.
  • Um ein Wohnrecht abzukaufen, und den Berechtigten damit auf den Verzicht zu bewegen, kommt es auf die Werthaltigkeit an. Diese ist schwierig zu berechnen und orientiert sich an den Umständen.
  • Der Wert bestimmt sich nach der Wohnfläche, die der Berechtigte nutzen kann, und der Qualität der Immobilie. Maßstab kann die ortsübliche Miete sein, die der Berechtigte bezahlen müsste, würde er die Räume als Mieter nutzen.
  • Im Ergebnis entscheidet Ihr Angebot, das der Berechtigte als so attraktiv befinden muss, dass er auf sein Wohnrecht verzichtet.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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