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Ein Altenteilsrecht am Beispiel beschrieben

Inhaltsverzeichnis

Altenteilsrecht bringt Vorteile für Alt und Jung.
Altenteilsrecht bringt Vorteile für Alt und Jung.
Die Menschen werden immer älter. Für viele stellt sich die Frage, was mit ihrem Immobilieneigentum geschehen soll. Wer bereits zu Lebzeiten eine Regelung realisieren, gleichzeitig aber auf die Nutzungsmöglichkeit an der Immobilie nicht verzichten möchte, kann ein Altenteilsrecht vereinbaren. So kommen Jung und Alt auf ihre Kosten.

Der Begriff "Altenteilsrecht" ist gesetzlich nicht definiert. Es werden auch Begriffe wie "Leibgedings-, Leibzuchts- oder Auszugsverträge" benutzt.

Altenteilsrecht ist individuell zu gestalten

  • Ein Altenteilsrecht wurde früher oft in Verbindung mit landwirtschaftlichen Betrieben vereinbart, ist aber genauso gebräuchlich, wenn es um privat genutztes Immobilieneigentum geht. Dabei geht es um die Übertragung eines meist bebauten Grundstücks. Als Gegenleistung sichert der neue Nutzungsberechtigte des Grundstücks dem früheren Berechtigten zu, dass er ihn im Alter versorgt und er in der Immobilie weiterhin wohnen darf.
  • Der Inhalt des Altenteilsrechts ist vielgestaltig und kann individuell vereinbart werden. Die meisten Bundesländer haben für die mit der Übergabe von Grundvermögen verbundenen Versorgungsverträge Auslegungsregeln erlassen. Diese regeln den Inhalt und den Umfang der vereinbarten Leistungen und die Folgen von Leistungsstörungen.

Im Mittelpunkt stehen Wohnen und Verpflegung

  • Beispielhaft kann der bisherige Eigentümer (Vater/Mutter = berechtigte Person) mit einem Kind (verpflichtete Person) folgendes Altenteilsrecht vereinbaren:
  • Wohnung: Der Berechtigte darf in der Immobilie zeitlebens wohnen. Er darf die zu seiner Betreuung oder Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufnehmen. Er darf die Wohnung jedoch nicht vermieten oder einer anderen Person überlassen.
  • Verpflegung: Der Verpflichtete verpflichtet sich, den Berechtigten nach Maßgabe seines bisherigen Lebensstils zu verpflegen.
  • Rücktrittsrecht: Das bei Verträgen normalerweise bestehende Rücktrittsrecht wird eingeschränkt, da die Vermögensübertragung in der Generationenfolge nur noch ausnahmsweise umkehrbar sein soll. Ein Rücktrittsrecht kommt daher nur in Betracht, wenn erhebliche Leistungen nicht erbracht werden und auch nicht zu erwarten ist, dass künftig ein Einvernehmen erzielt werden kann.
  • Ersatzrente: Muss der Berechtigte in einem Altersheim untergebracht werden, kann er die Wohnung aufgeben und stattdessen eine Geldrente verlangen. Die Geldrente bemisst sich danach, was der Verpflichtete an Vorteilen erlangt.
  • Zusammenleben: Stört der Verpflichtete oder eine in seinem Haushalt lebende Person das Zusammenleben derart, dass dem Berechtigten der Aufenthalt nicht mehr zuzumuten ist, kann er die Wohnung aufgeben und Schadensersatz verlangen.

Eintragung ins Grundbuch sichert Recht ab

  • Das Altenteilsrecht wird sinnvollerweise notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen. Im Idealfall steht es an rangerster Stelle, sodass es im Fall der Zwangsversteigerung des Grundstücks nicht erlischt.
  • Das Altenteilsrecht wird regelmäßig unter Vorlage der Sterbeurkunde des Berechtigten im Grundbuch gelöscht.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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