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Wohngeldanspruch - Höhe für Kinder richtig berechnen

In welcher Höhe haben Kinder Wohngeldanspruch?
In welcher Höhe haben Kinder Wohngeldanspruch?
Es ist für viele Empfänger von Hartz IV recht unverständlich, wenn sie von der ARGE plötzlich aufgefordert werden, für ihre Kinder einen Wohngeldanspruch durchzuführen, obwohl ihnen überhaupt nicht bewusst ist, in welcher Höhe dieser Wohngeldanspruch bestehen soll.

Kinder haben einen Wohngeldanspruch

  • Wer zwar eine Tätigkeit ausübt, aber nicht genug verdient, um aus der Armutsgrenze zu gelangen, muss zunächst im Rathaus die Wohngeldabteilung besuchen und dort für sich und seine Familie Wohngeld beantragen, um eventuell doch noch aus der Hart4-Abteilung wegzukommen. Haben Sie Kinder zwischen 16 und 27 Jahren, so müssen Sie bei der Familienkasse des zuständigen Arbeitsamtes einen Antrag auf Wohngeld für Ihre Kinder stellen, damit der Wohngeldanspruch auch in der richtigen Höhe an Sie bzw. Ihr Kind Bestand hat. Wenn Sie dagegen Bezieher von Hartz IV sind, so erhalten Sie leider kein Wohngeld.
  • Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, denn es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zunächst einmal zählt das gesamte Einkommen, dann die Zahl der im Haus lebenden Personen, denn je mehr Personen, umso höher das Recht auf Wohngeld. Das Kindergeld oder auch der Kindergeldzuschuss werden dabei nicht angerechnet, während das Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,- Euro unberücksichtigt bleibt.
  • Kinder, welche auch noch ein eigenes Einkommen haben, haben ebenfalls ein Recht auf einen Freibetrag, welcher jedoch leider nur 600,- Euro beträgt. Doch gibt es leider auch die andere Seite, dass Ihr Kind keinen Wohngeldanspruch hat, wenn Ihr Kind studiert, noch zu Hause wohnt und gleichzeitig BAföG bezieht. Allerdings gibt es hier auch einige Möglichkeiten, zudem noch Wohngeld zu erhalten. Falls Ihr BAföG nur ein Darlehen ist und Sie nach Ihrem Studium die gesamte Summe in Raten zurückzahlen müssen, haben Sie selbstverständlich einen Wohngeldanspruch in voller Höhe.
  • Des Weiteren haben Sie auch einen Wohngeldanspruch, wenn Sie aus verschiedenen Gründen kein Anrecht mehr auf BAföG haben. Das kann ein verspäteter Wechsel des Studiums sein, oder wenn Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr förderungswürdig sind. Zudem kann auch noch eine verspätete Vorlage des Leistungsnachweises sowie eine Überschreitung der Regelstudienzeit ein Grund dafür sein, dass Sie einen Wohngeldanspruch in voller Höhe haben.
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