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Wohngeld rückwirkend beantragen - so geht's

Ohne Wohngeld geht es manchmal nicht.
Ohne Wohngeld geht es manchmal nicht. © CFalk / Pixelio
Sie haben erst jetzt erfahren, dass Sie möglicherweise einen Wohngeldanspruch haben? Dann sollten Sie versuchen, Wohngeld noch rückwirkend zu beantragen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erfahren Sie hier.

Wann Sie überhaupt Wohngeld bekommen 

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz von der Kommune gezahlt. Es ist abhängig vom Einkommen, der Miete, der Wohnung und der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder.

  • Wenn Sie BAB, BAföG oder Hartz IV bekommen, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, da in den genannten Leistungen bereits ein Anteil für Mietzahlungen enthalten ist.
  • Selbst dann, wenn Sie nur deshalb kein BAB oder BAföG bekommen, weil Ihr Einkommen oder das Ihrer Angehörigen zu hoch ist, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.  Bekommen Sie hingegen Arbeitslosengeld 1, besteht dem Grunde nach zusätzlich ein Wohngeldanspruch.

So bekommen Sie rückwirkend Wohngeld

  • Wohngeld wird immer ab dem 01. im Monat der Antragsstellung gezahlt. Dies bedeutet, dass Sie 30 Tage rückwirkend Wohngeld bekommen, wenn Sie am 31. des Monats den Antrag stellen.
  • Sie können auch für weiter zurückliegende Zeiträume einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Sie zuvor eine andere Sozialleistung beantragt haben und diese abgelehnt wurde. Dies können zum Beispiel BAB, BAföG oder Hartz IV sein.
  • In einem solchen Fall können Sie gegenüber der Wohngeldstelle angeben, dass Sie nur deshalb keinen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, weil Sie ja schon eine andere Sozialleistung beantragt haben. Sie können sich dann auf § 28 SGB X berufen, wo genau dies geregelt ist.
  • Auch dann, wenn eine der genannten Sozialleistungen zurückgefordert wird, weil die Anspruchsvoraussetzungen nicht (mehr) vorgelegen haben, können Sie nach § 28 SGB X bis zu einem Jahr rückwirkend einen Antrag auf Wohngeld stellen.
  • Haben Sie Zweifel daran, ob Sie einen rückwirkenden Wohngeldanspruch haben, sollten Sie vorsorglich einen entsprechenden Antrag stellen. Denn schließlich müssen Sie nicht vorher schon Ihre eigenen Anträge ablehnen. Das macht im Zweifelsfalle die Wohngeldstelle für Sie.
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