Als Student erhalten Sie BAföG und Kindergeld
Wenn Sie ein Studium beginnen, haben Sie eigentlich nie genug Geld in der Tasche.
- Schließlich beträgt das Kindergeld gerade einmal 164,- Euro, und das BAföG ist auch nicht gerade üppig. Wenn Sie auch noch in einer weiter entfernten Stadt studieren, müssen Sie zusehen, dass Sie in irgendeiner WG unterkommen, damit Ihre regelmäßigen Ausgaben überschaubar bleiben.
- Oftmals werden Sie auch noch von Ihren Eltern finanziell unterstützt, doch es gibt auch genügend Studenten, die eine solche zusätzliche Einnahmequelle nicht haben. Um nicht ständig am Hungertuch nagen zu müssen, bleibt Ihnen eigentlich nur noch die Suche nach einem Nebenjob.
Mit einem Nebenjob verdienen Sie zusätzlich Geld
- Hier fängt das große Rechnen an, denn wenn Sie auch weiterhin Ihr Kindergeld bekommen möchten, müssen Sie die magische Grenze von 8004,- Euro pro Jahr immer im Auge haben. Liegen Sie mit Ihrem Nebenjob, BAföG und Kindergeld beim Jahresabschluss nur einen Euro über dieser Grenze, dann müssen Sie das gesamte Kindergeld für das vergangene Jahr zurückzahlen.
- Dies hört sich jetzt recht wenig an, doch müssen Sie zu diesem Betrag auch noch Ihre Werbungskosten dazurechnen, um den gesamten Bruttobetrag ermitteln zu können. Diesen teilen Sie dann durch die zwölf Monate, und so haben Sie schon Ihren monatlichen Bruttobetrag ermittelt, den Sie insgesamt verdienen dürfen, damit Sie neben BAföG und Nebenjob auch noch Kindergeld beziehen können.
- Doch ganz so schwarz brauchen Sie nicht zu sehen, denn die Geldleistungen von Ihren Eltern zählen nicht zu Ihren regelmäßigen Einkünften, selbst wenn Ihre Eltern Ihnen jeden Monat einen Zuschuss überweisen. Von den Bruttobezügen können Sie zunächst sämtliche Beiträge für die Sozialversicherung absetzen. Dazu kommt noch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920,- Euro.
- Zudem können Sie auch noch Ihre gesamten Aufwendungen für Ihr Studium als besondere Ausgaben absetzen. Die Anschaffungskosten von einem neuen PC beispielsweise können Sie über drei Jahre verteilen. Weiterhin können Sie sämtliche notwendigen Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 4500,- Euro absetzen.
Also sieht die Sache mit dem Kindergeld, BAföG und Nebenjob nun doch nicht mehr ganz so schlimm aus.
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