Die privat genutzte Eigentumsimmobilie und die Gebäudeversicherung
Für den Fall, dass das Immobilieneigentum selbst privat genutzt wird, kann eine Gebäudeversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Absetzbar von der Steuer sind ausschließlich Versicherungen, die die eigene Person oder auch die Familie absichern. Da die Gebäudeversicherung jedoch nicht der eigenen Vorsorge dient, sondern den Sachwert der Immobilie versichert, sind die Kosten hierfür für das Finanzamt nicht absetzbar.
Allerdings gibt es auch bei der privat genutzten Immobilie Möglichkeiten, einen Teil der Kosten in der Steuerklärung geltend zu machen. Somit kann zumindest ein Teil der Kosten für die Versicherung noch von der Steuer abgesetzt werden.
Falls man in der privat genutzten, eigenen Immobilie ein Arbeitszimmer eingerichtet hat, können die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt auch für Selbstständige und Freelancer, die von zu Hause aus arbeiten. Sie können anteilig die Kosten für die Versicherung als Betriebsausgaben geltend machen.
Wichtig ist dabei, dass das Arbeitszimmer vom privaten Wohnbereich deutlich abgegrenzt ist und eben fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Von der Steuer abgesetzt werden können dann die anteiligen Kosten der Wohngebäudeversicherung, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Dieser Anteil wird über die Quadratmeter des Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche berechnet.
Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend machen bei vermieteter Immobilie
Wenn die eigene Immobilie vermietet ist, können die Kosten für eine Gebäudeversicherung immer als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, diese Kosten auf die Mieter umzulegen.
Die Versicherungsbeiträge sind nach der Betriebskostenverordnung umlagefähige Nebenkosten, die den Mietern im Rahmen der Mietnebenkosten anteilig berechnet werden dürfen. Der Eigentümer der Immobilie kann hierbei frei wählen, welche der beiden Möglichkeiten er in Anspruch nehmen will.
Gebäudeversicherung absetzen als Unternehmer
Ist die Immobilie Sitz des eigenen Unternehmens, die man als Selbstständiger oder Gewerbetreibender nutzt, sind die Kosten für die Gebäudeversicherung in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Hierbei werden diese Kosten jedoch nicht unmittelbar steuerlich abgesetzt, sie wirken sich dann aber steuermindernd bei Ermittlung des Gewinns aus.
Steuerliche Behandlung der Wohngebäudeversicherung in der Bauphase
Befindet sich die Immobilie noch in der Bauphase und soll nach Fertigstellung vermietet werden, können die Beträge für die sogenannte Feuer- und Rohbauversicherung vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Diese spezielle Rohbauversicherung ist zumeist in einer Wohngebäudeversicherung schon enthalten. Sie versichert Elementarschäden während der Bauzeit, die durch Sturm, Hagel oder auch Feuer entstehen können.
Die Kosten für diese Versicherung werden dann als Werbungskosten in den Einkünften durch eine Vermietung oder Verpachtung geltend gemacht.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer wichtig, um das Objekt gegen Elementarschäden zu versichern. Steuerlich absetzbar sind die Kosten hierfür jedoch nicht, wenn die Immobilie ausschließlich privat genutzt wird. Allerdings können die anteiligen Kosten für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Ist hingegen die Immobilie vermietet oder Sitz des eigenen Unternehmens, können die Kosten für die Versicherung steuerlich voll geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt auch für eine Feuer- und Rohbauversicherung bei Immobilien in der Bauphase, wenn diese anschließend vermietet werden soll.
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