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Wohnen ohne Mietvertrag - so geht es per Handschlag

Verträge per Handschlag gibt es noch.
Verträge per Handschlag gibt es noch.
Ein Mietvertrag muss nicht unbedingt zu Papier gebracht werden. Einigen Sie sich nur mündlich mit Ihrem Vermieter, wohnen Sie trotzdem mit einem Vertrag in der Wohnung. Es gibt allerdings einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten, wenn Sie den neuen Mietvertrag nur per Handschlag besiegeln wollen.

Für einen Mietvertrag ist eine besondere Form nicht unbedingt erforderlich.

Wohnen mit mündlicher Vereinbarung

  • Schlägt Ihr zukünftiger Vermieter vor, dass Sie ohne einen schriftlichen Mietvertrag in der Wohnung wohnen können, führt er keineswegs Böses im Schilde. Mietverträge sind nicht an eine besondere Form gebunden. Bei mündlicher Vereinbarung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB auch für Sie und Ihren Vermieter.
  • Zu den Besonderheiten gehört allerdings, dass Sie immer nur einen unbefristeten Mietvertrag mündlich abschließen können. Wollen Sie die Wohnung nur für ein Jahr bewohnen oder will Ihr Vermieter diese Befristung, müssen Sie den Mietvertrag schriftlich machen.
  • Die Aufschlüsselung der Miete in Kaltmiete und Nebenkosten entfällt. Die Miete, zu der Sie die Wohnung bewohnen, ist eine sogenannte Inklusivmiete. Alle Nebenkosten sind darin enthalten, die Ihr Vermieter sonst in einem schriftlichen Mietvertrag gesondert aufführen würde. Sind Ihre tatsächlich verbrauchten Kosten für Heizung oder Wasser höher, ist das nicht Ihr Problem. Die Differenz trägt Ihr Vermieter.
  • Ein Nachteil wird aus der Inklusivmiete, wenn Sie sehr wenig verbrauchen. Sie wohnen dann etwas teurer, denn das Guthaben bei den Betriebskosten bleibt beim Vermieter. Es wird nicht gesondert in einer Jahresabrechnung für Sie gutgeschrieben.
  • Wohnen Sie zu einer Inklusivmiete und mit einem mündlichen Mietvertrag, kann es Probleme geben, sofern Sie Leistungen nach Hartz IV beantragen. Die Behörde benötigt Berechnungsgrundlagen und macht oft Probleme, weil dort standardmäßig zwischen Kaltmiete und Nebenkosten unterschieden wird.

Den mündlichen Mietvertrag abschließen oder kündigen

  • Wie bei jedem Vertrag dürfen zwischen den Parteien keine Missverständnisse herrschen. Sie müssen sich vorher ausdrücklich mit Ihrem Vermieter einigen, zu welcher Inklusivmiete Sie in der Wohnung wohnen und ab wann Ihr Mietvertrag beginnt.
  • Nehmen Sie auf jeden Fall einen Zeugen mit zum Vertragsschluss. Dieser kann für den Fall, dass es doch einmal Ärger gibt, mit seiner Aussage die getroffenen Vereinbarungen bestätigen.
  • Machen Sie sich nach dem Gespräch mit dem Vermieter ausführliche Notizen, damit Sie wissen, zu welchen Konditionen Sie in der neuen Wohnung wohnen werden.
  • Wohnen können Sie auch ohne schriftlichen Mietvertrag in der Wohnung. Wollen Sie jedoch das Mietverhältnis irgendwann wieder kündigen, müssen Sie das schriftlich tun. Hier gibt es eine gesetzliche Formvorschrift und die sieht eben ein Schreiben vor.

Eine Mietvereinbarung nur per Handschlag ist mittlerweile selten geworden und Sie sollten sich so einen Abschluss genau überlegen.

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