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Mietverhältnis ohne Mietvertrag: Vor- und Nachteile für Mieter

Inhaltsverzeichnis

Wohnen ohne schriftlichen Mietvertrag kann Vorteile haben.
Wohnen ohne schriftlichen Mietvertrag kann Vorteile haben.
Ein Mietverhältnis kann auch ohne schriftlichen Mietvertrag wirksam zustandekommen. Lesen Sie hier, welche Vorteile und Nachteile sich für Sie als Mieter ergeben können, wenn Sie nur aufgrund einer mündlichen Vereinbarung eine Wohnung bewohnen.

Mietverhältnis ohne schriftlichen Mietvertrag

  • Für einen Mietvertrag sieht das Gesetz keine besondere Form vor, Sie können ihn also nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich schließen. Allerdings kann nur ein unbefristetes Mietverhältnis mündlich begründet werden. Möchten Sie ein befristetes Mietverhältnis eingehen, etwa für ein Jahr, brauchen Sie einen schriftlichen Mietvertrag.
  • Bei mündlichen Vertragsschlüssen gelten natürlich die getroffenen Individualvereinbarungen, nur stellen sich bei Absprachen ohne Zeugen regelmäßig Beweisprobleme.
  • Wenn Sie außer dem Mietzins keine weiteren Vereinbarungen getroffen haben bzw. niemand mehr weiß, was vielleicht vor langer Zeit besprochen wurde, richten sich alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen, §§ 535 ff. BGB.

Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten

  • Ein erheblicher Vorteil für Sie als Mieter liegt bei einem Mietverhältnis ohne schriftlichen Mietvertrag darin, dass Ihnen die Schönheitsreparaturen nicht auferlegt werden. Denn nach den gesetzlichen Vorschriften hat stets der Vermieter für die Instandhaltung zu sorgen. Diese Pflicht wird durch Formularmietverträge regelmäßig auf den Mieter abgewälzt.
  • Ein weiterer Unterschied besteht hinsichtlich der Abrechnungspflicht für Betriebskosten. Bei einer mündlichen Mietpreisvereinbarung ohne nähere Ausgestaltung handelt es sich immer um eine Inklusivmiete. Das heißt, Sie zahlen eine Pauschale für Nutzung und Nebenkosten, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Wenn Sie als Mieter hohe Verbrauchskosten produzieren, zahlt Ihr Vermieter den Rest aus eigener Tasche. Verbrauchen Sie wenig, erhalten Sie keine Erstattung.
  • Hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten und -fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Auch die Ansprüche auf Minderung bei Mängeln und auf Rückgabe der Mietsache bestehen ebenso wie bei einem schriftlichen Vertrag.
  • Kündigen müssen Sie jedoch einen Mietvertrag immer schriftlich, da ein gesetzliches Formerfordernis besteht.

Ein Mietverhältnis ohne schriftlichen Mietvertrag kann für Sie als Mieter demnach einige Vorteile bieten. Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Hartz IV, beantragen möchten, werden Sie ohne detaillierten Vertrag jedoch Schwierigkeiten bekommen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Vermieter bitten, zumindest Kaltmiete, Wohnungsgröße und Betriebskosten schriftlich zu bestätigen.

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