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Woher bekomme ich mein Scheidungsurteil?

Woher Sie Ihr Scheidungsurteil bekommen, ist immer gleich, auch bei dem Beschluss.
Woher Sie Ihr Scheidungsurteil bekommen, ist immer gleich, auch bei dem Beschluss.
Wer sein Scheidungsurteil noch nicht bekommen hat, sollte sich zunächst gedulden. Sie erhalten es, nachdem Sie den Titel vom Familiengericht erwirkt haben. Auch wenn Sie das Dokument im Nachhinein verloren haben, müssen Sie nicht lange recherchieren, woher Sie ein Neues bekommen. Die zuständige Behörde ist das Familiengericht, dass das Urteil entschieden hat.

Woher Sie das Scheidungsurteil bekommen

  • Woher Sie das Scheidungsurteil bekommen, ist klar definiert. Praktischerweise ist das Familiengericht zuständig, dass Ihre Ehe durch ein Gerichtsurteil scheidet.
  • Nachdem die Entscheidung von dem Familiengericht getroffen wurde, wird Ihnen und Ihrem ehemaligen Ehepartner die Entscheidung zugesendet. Dies geschieht ohne, dass Sie einen Antrag stellen müssen, von Amts wegen.
  • Ein weiteres Dokument verbleibt als Original bei dem Familiengericht. So kann immer wieder eine beglaubigte Kopie angefordert werden. Sie können dort formlos einen Antrag stellen. Hilfreich ist es, wenn Sie das Aktenzeichen noch kennen und angeben können. Ihr Antrag kann jedoch auch ohne Aktenzeichen bearbeitet werden.

Wissenswertes über die Wirksamkeit des Scheidungsurteils

  • Beachten Sie, dass Ihre Ehe entweder durch einen Beschluss oder ein Urteil geschieden werden kann. Dies hängt davon ab, wann Sie den Antrag gestellt haben. Beides sind Formen von Entscheidungen, die das Familiengericht trifft. Ist dies nach dem 01.09.2009 erfolgt, so erfolgt ein Beschluss. Anträge, die vor diesem Datum gestellt worden sind, haben zu einer Scheidung durch Scheidungsurteil geführt.
  • Woher Sie die Dokumente erhalten, ist jedoch bei beiden gleich. Zuständig ist immer das Familiengericht. Dies ist auch die richtige Anlaufstelle, um eine beglaubigte Kopie zu erhalten.
  • Beachten Sie, dass das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss immer dann rechtskräftig ist, wenn das Dokument einen Rechtskraftvermerk enthält. Dies folgt aus § 116 Absatz 2 FamFG. Sie erkennen den Rechtskraftvermerk an dem Stempel, der vermerkt ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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