Möchten Sie sich wieder verheiraten, müssen Sie regelmäßig nachweisen, dass Ihre vorhergehende Ehe geschieden wurde. Stellen Sie dann fest, dass Ihr Scheidungsurteil sich nicht mehr in Ihren Unterlagen befindet und wahrscheinlich verloren gegangen ist, brauchen Sie nicht zu verzweifeln.
Scheidung besteht, auch wenn Unterlagen verloren gegangen sind
- Geschieden bleibt geschieden. Und zwar unabhängig davon, ob Sie im Besitz eines Scheidungsurteils sind oder nicht.
- Scheidungsverfahren enden mit einem richterlichen Beschluss, in dem das Familiengericht feststellt, dass Ihre Ehe geschieden ist. Dieses Scheidungsurteil wird vom Gericht Ihrem Rechtsanwalt übersandt. Im Regelfall sind Sie immer durch einen Rechtsanwalt vertreten, da bei den Familiengerichten Anwaltszwang besteht. Ohne Anwalt können Sie regelmäßig nicht geschieden werden.
- Das Originalscheidungsurteil verbleibt in den Gerichtsakten. Die Anwälte der Parteien erhalten immer nur beglaubigte Ausfertigungen des Originals. Eine solche Ausfertigung sollte Ihnen Ihr Anwalt nach Abschluss des Verfahrens übergeben haben.
Scheidungsurteil ist dreifach vorhanden
- Befragen Sie also zunächst Ihren Anwalt, ob er die Ausfertigung des Urteils möglicherweise noch in seinen Akten hat. Dann ist es nicht verloren gegangen.
- Alternativ bitten Sie Ihren früheren Ehepartner, Ihnen vielleicht die ihm übersandte Ausfertigung zu überlassen. Sie können sich selbst davon eine Kopie machen und diese unter Vorlage der Originalausfertigung des Scheidungsurteils Ihres Ex-Ehepartners auf dem Bürgeramt Ihrer Wohngemeinde beglaubigen lassen. Diese beglaubigte Kopie sollte dann für Ihre Zwecke genügen.
- Kommen Sie auf diesen Wegen nicht zum Ziel, verbleibt Ihnen nur, sich zu demjenigen Gericht zu bemühen, welches das Scheidungsurteil ausgesprochen hat. Bitten Sie darum, Ihnen erneut eine beglaubigte Ausfertigung des Originalscheidungsurteils zu erstellen.
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