Ordnung ist das halbe Leben. Haben Sie tatsächlich Ihre Scheidungspapiere verloren, ist dies kein Beinbruch. Was zu tun ist, ist echt einfach.
Scheidungspapiere sind das Gerichtsurteil
- Geschieden bleibt geschieden. Eine Scheidung erfolgt durch richterliches Urteil des Familiengerichts.
- Die Scheidungspapiere bestehen dann darin, dass Sie das Scheidungsurteil des Familiengerichts erhalten. Im Tenor dieses Urteil steht der Spruch, dass Ihre Ehe geschieden ist. Weitere Scheidungspapiere gibt es nicht.
- Die Anträge, die Ihr Rechtsanwalt beim Familiengericht zur Scheidung eingereicht hat, gehören nicht zu den Scheidungspapieren. Sie beweisen nicht, dass Sie tatsächlich geschieden sind. Wenn Sie die Scheidungspapiere nicht mehr auffinden, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob er möglicherweise eine Ausfertigung des Scheidungsurteils noch in seinen Akten verwahrt.
Verloren bedeutet nicht unbeweisbar
- Haben Sie die Scheidungspapiere tatsächlich verloren, beantragen Sie über Ihren Rechtsanwalt, dass Ihnen das Familiengericht eine erneute Ausfertigung des Scheidungsurteils übermittelt.
- Das Original des Urteils bleibt immer in den Akten des Gerichts. Sie als Partei und Ihr Rechtsanwalt erhalten immer nur eine Ausfertigung (beglaubigte Kopie) dieses Originalurteils, in der die Übereinstimmung mit dem Original durch das Gericht bestätigt wird.
Das können Sie auch noch tun
- Sie können auch jederzeit selbst zum Familiengericht gehen und dort eine erneute Ausfertigung des Scheidungsurteils beantragen. Für diesen Schritt benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, da sich der Rechtsanwaltszwang nur auf das eigentliche Scheidungsverfahren bezieht.
- Im Regelfall benötigen Sie eine Ausfertigung des Scheidungsurteils nur, wenn Sie erneut eine neue Ehe eingehen wollen und nachweisen müssen, dass Sie tatsächlich geschieden sind. In der Regel ist das Standesamt aber informiert, dass Sie geschieden sind. Tun Sie dann das, was noch gefordert wird.
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