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Warenwert beim Zoll - Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Zollgebühren werden mitunter nach der Landung auf dem Flughafen fällig.
Zollgebühren werden mitunter nach der Landung auf dem Flughafen fällig.
Kaufen Sie in einem Land Waren, das nicht zur Europäischen Union gehört, müssen Sie eventuell Gebühren an den Zoll bezahlen. Diese orientieren sich an dem Warenwert. Bei teuren Produkten können die Gebühren recht hoch sein.

Gebühren für den Zoll werden bei ausländischem Warenkauf fällig

  • Kaufen Sie innerhalb der Europäischen Union Waren ein, werden in der Regel keine Zollgebühren fällig. Gleiches gilt für die Bestellung im Internet. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Arzneimitteln, Waffen, Feuerwerkskörpern und dergleichen. Einige Waren dürfen Sie gar nicht einführen, andere, wie etwa Bargeld, müssen Sie beim Zoll deklarieren. Generell können Sie sich jedoch innerhalb der EU bewegen, als wären Sie in Deutschland. Dies machen die Gesetze nach dem Schengener Abkommen möglich.
  • Anders sieht es aus, wenn Sie außerhalb der EU Einkäufe tätigen. Waren des täglichen Bedarfs müssen nicht verzollt werden. Kaufen Sie jedoch technische Geräte, Bekleidung oder dergleichen, die einen Warenwert haben, der den zollfreien Betrag überschreitet, müssen Sie die Gebühren zu dem Einkaufspreis hinzurechnen. Vergleichen Sie deshalb immer die Preise, die Sie auf dem deutschen Markt zahlen würden.

Für Warenwert und Reisefreimengen sind die Gebühren entscheidend

Für die Berechnung der Zollgebühren ist der Warenwert entscheidend. Außerdem spielt das Land, in dem Sie die Artikel gekauft haben, für die Berechnung eine Rolle. Jede Person darf Waren innerhalb der so genannten Reisefreimengen zollfrei einkaufen. Für die Reisefreimengen ist es wichtig, dass Sie diese Waren mit sich führen.

  • Die Reisefreimengen gelten nicht für Artikel, die Sie beispielsweise im Internet bestellen. Darüber hinaus müssen die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.
  • Reisefreimengen gibt es unter anderem für Zigaretten, Arzneimittel und Kraftstoffe in vorgeschriebenen Mengen. Beim Warenwert profitieren Sie von einer Freimenge von 300 Euro. Sind Sie mit dem Flugzeug oder dem Schiff unterwegs, sind es 450 Euro. Alle darüber hinausgehenden Werte müssen Sie beim Zoll deklarieren.

Die Verteilung des Warenwertes ist erlaubt

Der Warenwert kann auf mehrere Reisende verteilt werden. Dies ist möglich, wenn Sie verschiedene Produkte kaufen möchten.

  • Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Partner mit dem Flugzeug reisen, können Sie nicht gemeinsam ein technisches Gerät zollfrei einführen, das einen Wert von 800 Euro hat. Jeder von Ihnen darf einen Freibetrag von 450 Euro in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch für den gesamten Warenwert. Kaufen Sie beispielsweise einen Tisch mit vier Stühlen, können Sie den Warenwert teilen.
  • Ein Beispiel: Der Tisch kostet 300 Euro, ein Stuhl 150 Euro. Sie und Ihr Partner können jeweils zwei Stühle zollfrei einführen, wenn Sie mit dem Schiff oder Flugzeug reisen. Damit hätten Sie Ihren Warenwert noch nicht ausgeschöpft. Dennoch müssen Sie den Tisch verzollen, denn Sie dürfen den Wert von 250 Euro nicht auf mehrere Personen aufteilen.

Achten Sie darauf, dass Sie beim Kauf von Waren im Ausland die Zollgebühren vorschriftsgemäß entrichten. Dies gilt auch für Ware, die im Paket versendet wird. Andernfalls drohen Ihnen Strafen.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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