Was Sie benötigen
- Neue Adresse
Erfahren Sie, ob sich nicht umzumelden strafbar ist
- Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um und haben danach eine neue Adresse, so müssen Sie sich ummelden. Dies können Sie beim Bezirksamt in Ihrem Stadtteil oder bei dem örtlichen Einwohnermeldeamt erledigen.
- Wer sich nicht ummelden will, macht sich nicht strafbar. Sie verstoßen gegen kein Strafgesetz. Sie begehen allerdings eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, wenn Sie sich nicht oder zu spät ummelden
- Die Höhe des Bußgeldes setzt Ihr zuständiger Sachbearbeiter bei dem Bezirksamt oder Einwohnermeldeamt nach seinem Ermessen fest. Er wird sich dabei danach orientieren, wie lange Sie sich nicht ummelden wollten und was die Gründe hierfür sind.
- Sie sollten aber wissen, dass Sie zu dem Ummelden nicht mehr den neuen Mietvertrag vorlegen müssen. Daher ist es Ihnen überlassen, wie ehrlich Sie sind. Haben Sie plausible Gründe, warum Sie sich nicht innerhalb der einwöchigen Frist umgemeldet haben, zum Beispiel weil Sie im Ausland waren, wird der Sachbearbeiter vielleicht davon absehen, Ihnen ein Bußgeld aufzuerlegen. Vermeiden Sie diese Unannehmlichkeit, indem Sie sich innerhalb der einwöchigen Frist beim Bezirksamt oder Einwohnermeldeamt ummelden.
So können Sie sich ummelden
- Gehen Sie innerhalb von einer Woche nach dem Umzug zum zuständigen Bezirksamt oder Einwohnermeldeamt.
- Nehmen Sie hierzu unbedingt Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.
- Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb dieser Frist um. Wer sich nicht ummelden will, handelt ordnungswidrig und macht sich nicht strafbar. In Deutschland gilt die Meldepflicht. Denken Sie daher an das Ummelden und vermeiden Sie, dies nicht rechtzeitig zu tun.
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