Gewerbesteuer fällt lediglich für Gewerbetreibende an. Als Freiberufler oder als Land-und Forstwirt müssen Sie keine Gewerbesteuer entrichten. Prüfen Sie daher, in welche berufliche Kategorie Sie fallen. Im Zweifelsfall erhalten Sie beim Steuerberater, Finanz- oder Gewerbeamt Auskunft.
Wie hoch die Gewerbesteuer ist, richtet sich nach Ihrer Gemeinde
- Bevor Sie also mit einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit beginnen, stellen Sie klar, ob Sie steuerlich als Gewerbetreibender oder als Freiberuflicher gelten.
- Wie hoch die zu entrichtende Gewerbesteuer ist, hängt von der festgesetzten Gewerbesteuermesszahl des Finanzamtes in Ihrem Landkreis ab und wird in Prozent angegeben.
- Auf dieser steuerlichen Grundlage erlässt dann Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung den Gewerbesteuerbescheid.
- Die Höhe einer Gewerbesteuer wird dadurch berechnet, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz, den Ihre Gemeinde fest legt, multipliziert wird.
- Die Gewerbesteuerhebesätze der verschiedenen Gemeindeverwaltungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Manchmal kann es sinnvoll sein, das Gewerbe in einer Gemeinde anzusiedeln, die einen niedrigen Hebesatz berechnet.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt auch vom Freibetrag ab
- Hinsichtlich der Gewerbesteuer können Sie einen Freibetrag in Höhe von 24.500 € nutzen. Dies gilt für einen Einzelkaufmann wie für eine Personenhandelsgesellschaft, aber nicht für die GmbH.
- Bei der Berechnung des Gewerbeertrages werden teilweise gewerbliche Finanzierungskosten hinzugerechnet und andere Posten abgezogen. Zu diesen Kürzungen zählt beispielsweise ein Teil des Einheitswerts Ihrer betrieblichen Grundstücke, für die Sie bereits Grundsteuer bezahlt haben. So soll eine Mehrfachbesteuerung vermieden werden.
- Eine grobe Berechnung, wie hoch die Gewerbesteuer für Sie ausfällt, hier kurz in einem Beispiel dargestellt: Ihr Gewerbeertrag nach Hinrechnungen und Kürzungen ist 200.000 €. Davon wird der Freibetrag nach § 11 GewStG in Höhe von 24.500 € abgezogen. Es verbleiben 175.500 €. Davon wird die Gewerbesteuermesszahl von beispielsweise 3,5 % für den Gewerbesteuermessbetrag berechnet. Dies ergibt 6.142 €. Hiervon wird nun noch der Gewerbesteuerhebesatz von beispielsweise 490 % berechnet. Dies ergibt dann eine Gewerbesteuer in Höhe von 30.098,25 €.
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