Das heißt „absetzen“
- Jede Privatperson und jedes Unternehmen muss sein Einkommen oder seine Gewinne versteuern. Dafür gibt es keinen einheitlichen Steuersatz, sondern er steigt, je nach Einkommenshöhe. Zudem unterliegt ein gewisser Betrag nicht der Steuer - der sogenannte Grundfreibetrag. Er beträgt derzeit 8004 €.
- Bei einem Jahresverdienst von 20.000 Euro fällt zum Beispiel eine Steuer von ca. 2700 € an, was einen Steuersatz von ca. 13,5 % entspricht, bei 40.000 € Jahreseinkommen hingegen liegt der Steuerabzug bei etwa 9.000 €, was etwa 22,5 % ergibt. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist also abhängig vom Jahresverdienst.
- Nun wird für die Berechnung der Steuer nicht der Bruttoverdienst herangezogen, sondern "das zu versteuernde Einkommen". Dieses Einkommen errechnet sich, indem das Bruttoeinkommen um bestimmte Ausgaben gekürzt wird. Dieses Kürzen heißt "absetzen" oder mit einem Fachbegriff ausgedrückt "steuerlich geltend machen".
- Wenn Sie also über ein Bruttoeinkommen von 40.000 € jährlich verfügen, müssen Sie davon die Ausgaben, die Sie steuerlich absetzen können, abziehen. Beträgt die Summe dieser Ausgaben zum Beispiel 5.000 €, so wäre das zu versteuernde Einkommen 35.000 €. Absetzen heißt also, dass Sie den Betrag, auf den der Steuerabzug berechnet wird, mindern.
Das können Sie bei der Steuer angeben
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Von der Steuer können Sie beruflich veranlasste Ausgaben, persönliche Besonderheiten und Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der Fiskus kann durch die Höhe der absetzbaren Kosten bestimmte Ausgaben beeinflussen. Zum Beispiel die Mobilität zum Arbeitsplatz durch die An- oder Absenkung der Kilometerpauschale oder die Altersvorsorge durch verbesserte Absetzbarkeit ankurbeln usw.
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Unter beruflich veranlassten Ausgaben versteht man die sogenannten Werbungskosten. Diese können pauschal mit 1000 € und 102 € für die Versorgungsbezüge angesetzt werden oder höher, wenn sie entsprechend nachgewiesen werden. Darunter fallen zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, oder sonstige berufsbedingte Kosten für Fortbildung, Bewerbung, Arbeitszimmer usw.
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Bei den persönlichen Besonderheiten werden die Freibeträge für die Kinder berücksichtigt, ebenso wie Versicherungen, Altersvorsorge und ähnliches. Natürlich können Sie nicht alle Ausgaben absetzen. Ihre Miete zum Beispiel können Sie nicht steuerlich geltend machen. Auch Zinsen oder die Abschreibung für ein eigenes Haus können seit einigen Jahren nicht mehr abgesetzt werden. Daneben sind sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen aufgenommen worden und werden sogar durch eine teilweise steuerliche Erstattung direkt subventioniert.
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Unter Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen versteht man zum Beispiel Ausgaben für Unterhalt, krankheitsbedingte Kosten oder erhöhe Kosten für eine Schwerbehinderung. Auch Spenden oder sonstige dauernde Belastungen können hier mit angegeben werden.
Die Liste, welche Ausgaben Sie von der Steuer absetzen können, ist lang und so individuell wie jeder Bürger. Wollen Sie alle Möglichkeiten ausnützen, müssen Sie sich intensiv mit dem Thema befassen oder zu einem Experten gehen.
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