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Widerspruch bei der Deutschen Bahn einlegen - so bestehen Sie auf Ihr Recht

Die Deutsche Bahn hat mal wieder Verspätung.
Die Deutsche Bahn hat mal wieder Verspätung.
"Auf Gleis X hat der Zug Y 15 Minuten Verspätung. Wir entschuldigen uns für anfallende Unannehmlichkeiten..." Die Deutsche Bahn kann die Preise im Schienenverkehr bestimmen, aber pünktlich und zuverlässig ist die Bahn in vielen Fällen nicht. Bestehen Sie auf Ihr Recht und legen Sie Widerspruch bei unmöglichen Verspätungen und Ausfällen ein.

Die Deutsche Bahn

  • Die Deutsche Bahn hat hohe Preise und erhöht meist jedes Jahr im Dezember, die Qualität ist aber gleichbleibend oder verschlechtert sich.
  • Die Deutsche Bahn ist in letzter Zeit viel in den Medien, beispielsweise wegen ausgefallener Klimaanlagen in der Sommerhitze, Heizungsausfall im Winter oder stecken gebliebenen Zügen.
  • Sie haben ein Recht zu widersprechen. Nutzen Sie es. Ob bei Verspätungen oder sonstigen Unannehmlichkeiten, lassen Sie sich nicht alles gefallen. Legen Sie Widerspruch ein und fordern Sie eine Entschädigung. Sie haben bezahlt und können eine gewisse Qualität erwarten.

Widerspruch einlegen bei der Bahn 

  • Wenn Ihr Zug mindestens 60 Minuten Verspätung hat, bekommen Sie bei Widerspruch oder Beschwerde (Anzeige) einen Teil des Fahrpreises zurück. Ein Formular oder Antrag auf Erstattung erleichtert Ihnen die Anzeige der Verspätungen. Schauen Sie hierzu auf der Webseite der Deutschen Bahn.
  • Kommen Sie mit mindestens einer Stunde Verspätung am Zielort an, erhalten Sie nach den Bahnregelungen (Sommer 2009), ein Viertel der Fahrtkosten erstattet.
  • Bei zwei Stunden Verspätung wird Ihnen die Hälfte der Kosten erstattet. Als Berechnungs- und Erstattungsgrundlage gilt die Ankunftszeit am Zielort. 
  • Achtung: Die Deutsche Bahn ist auch verantwortlich, wenn Sie durch einen verpassten Anschlusszug eine höhere Wartezeit am Bahnhof haben. Auch wenn der Zug nur mit einer 10-minütigen Verspätung am Bahnhof angekommen ist, haben Sie Anspruch auf Erstattung. Bestehen Sie hier auf Ihr Recht und legen Sie Widerspruch ein. 
  • Oft vertröstet die Deutsche Bahn Sie mit Gutscheinen, weil sie Sie als Kunde behalten möchten. Geben Sie sich damit nicht zufrieden. Auf Ihren Wunsch, den Betrag erstattet zu bekommen, muss das Deutsche Bahn Unternehmen eingehen. Sie können die Auszahlung auf dem Antrag entsprechend vermerken und auch darauf bestehen. 
  • Wenn ein Anspruch auf Entschädigung besteht, muss die Deutsche Bahn den ausstehenden Betrag innerhalb eines Monats nach Antragsstellung auszahlen. 
  • Im Nahverkehr haben Sie zusätzlich Anspruch, sich bei Ausfall eines Zuges, sich alternativ ein Taxi zu nehmen. Achtung: Meist gilt diese Regelung nur, wenn es sich um den letzten Zug des Tages handelt! Wenn Sie ein Taxi nehmen, können Sie sich Kosten in Höhe von bis zu 80 Euro erstatten lassen.
  • Bei einer absehbaren Verspätung von mindestens 20 Minuten können Sie auch die höherwertigen Züge Intercity oder InterCityExpress nutzen (ohne Aufpreis).
  • Ab Dezember 2010 ist es nun deutlich einfacher: Es gibt ein neues Fahrgastrechte-Formular, dass nur eine DIN A4 Seite beträgt. Es müssen keine Daten zur Fahrkarte und beantragten Leistung mehr eingetragen werden. Dies ergibt sich aus den Unterlagen. Demnach wird ein Widerspruch immer leichter. Also, bestehen Sie auf Ihr Recht!
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