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Fahrpreiserstattung Deutsche Bahn - so funktioniert's

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Nicht benutzte Fahrkarten können Sie umtauschen.
Nicht benutzte Fahrkarten können Sie umtauschen.
Die Bahn erstattet sowohl Fahrkarten zum vollen Normalpreis als auch die meisten rabattierten Sparpreise. Die Fahrpreiserstattung deutsche bahn funktioniert sogar relativ preisgünstig. Im Gegensatz zu Fluggesellschaften, die oftmals den gesamten Flugpreis einbehalten, zieht die Deutsche Bahn AG lediglich 15 Euro vom Fahrkartenpreis ab.

Fahrpreiserstattung der Deutschen Bahn erfolgt meist unbürokratisch und schnell

  • Möchten Sie eine nicht benutzte Fahrkarte umtauschen, so gehen Sie bei der Fahrpreiserstattung Deutsche Bahn folgendermaßen vor: Sie gehen einfach in ein Reisezentrum der Deutschen Bahn AG oder die Verkaufsstelle (z. B. ein Reisebüro), bei der Sie die Fahrkarte gekauft haben. Dort legen Sie die Fahrkarte vor und bitten um eine Rücknahme der Fahrkarte wegen Nichtbenutzung. Ist diese bar bezahlt, so benötigt man keine weiteren Unterlagen außer diesem Fahrschein. Dann gibt es auch sofort Bargeld zurück. Sollten Sie eine Kredit- der ec-Karte genutzt haben, so müssen Sie die Karte mitnehmen, mit der Sie ursprünglich bezahlt haben.
  • Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin prüft den Fahrschein auf Nichtbenutzung und füllt mit Ihnen zusammen das Formular aus. Dabei handelt es sich nur um eine einzige DIN-A4-Seite für die Fahrpreiserstattung Deutsche Bahn. Diese ist binnen weniger Minuten ausgefüllt. Dann gibt es unmittelbar eine Erstattung des Preises in bar (bei ursprünglicher Barzahlung) oder eine Gutschrift auf die Karte, mit der ursprünglich bezahlt worden ist.
  • Haben Sie den Fahrschein im Internet bestellt und bezahlt, so müssen Sie sich auch hier wieder selbst bedienen, den Fahrschein online stornieren und diesen per Post zurücksenden, das entsprechende Formular gibt's hier.

Für welche Fahrkarten gibt es die Fahrpreiserstattungen?

  • Die Erstattung ist für alle Fahrkarten des Normaltarifs bis zu einen Tag vor Abfahrt kostenlos, danach kostet diese 15 Euro pro Fahrkarte. Sparpreise (Sparpreis, Sparpreis 25, Sparpreis 50) werden bis einen Tag vor gebuchter Abfahrt gegen einen Abschlag von 15 Euro pro Fahrkarte erstattet. Am Abfahrtstag selber kann der Fahrschein bei Nichtbenutzung des gebuchten Zuges nur noch auf einen anderen Zug umgebucht werden oder verfällt ersatzlos.
  • Nicht an allen großen Bahnhöfen gibt es auch abends noch besetzte Fahrkartenschalter. Ist die Frist für einen Umtausch knapp, so gehen Sie zum Servicepoint, der bis spätabends geöffnet ist, und lassen sich den Erstattungswunsch mit Datum auf die Rückseite stempeln. Servicepoints haben zwar keine Kasse und Formulare, stempeln aber das Datum des Erstattungswunsches. Dann zu den normalen Öffnungszeiten in das Reisezentrum gehen!

Was kann nicht erstattet werden?

Für die Buchung eines Sitzplatzes, der dann auch garantiert wird, ist kein Umtausch möglich. Denn die Reservierung wird durchgeführt und die Leistung gilt als erbracht. Hier wird dann ggf. nur der eigentliche Fahrpreis zurückgezahlt. Außerdem gibt es einige supergünstige Fahrscheine, die nicht erstattet werden. Länder- und Schöne Wochenend-Tickets des Nahverkehrs werden deshalb grundsätzlich nicht erstattet.

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