Leider kommt es bei der Deutschen Bahn immer häufiger zu Verspätungen und zu Ausfällen der Züge. Sollten Sie von diesen Unannehmlichkeiten als Fahrgast betroffen sein, so können Sie bei der Deutschen Bahn ein Fahrgastrecht auf Entschädigung beanspruchen.
Unter bestimmten Bedingenungen kommt die Bahn für Verspätungen auf
- Bei einer Verspätung von etwa 60 Minuten kommt die Deutsche Bahn für 25% des bezahlten Preises der Fahrt auf. Bei einer Verspätung von 120 Minuten sogar für die Hälfte des Ticketpreises.
- Bei einem ICE wird schon nach 30 Minuten Verspätung entschädigt.
Als Bahncard-100-Besitzer Entschädigung beantragen
- Auf der Internetseite der Deutschen Bahn befindet sich ein PDF-Formular, welches Sie herunterladen können. Dieses Formular ist unter den Schlagwörtern Fahrgastrechte, Erstattung, Entschädigung und Verspätung zu finden.
- Das Formular mit dem Namen Fahrgastrecht-Formular ist im Falle einer Verspätung oder eines Ausfalls auszufüllen und an die Deutsche Bahn zu senden oder in einem Service Center abzugeben.
- Beachten sollten Sie, dass das Fahrgastrecht-Formular gewissenhaft ausgefüllt werden sollte. Die Deutsche Bahn kann nur für Verspätungen oder Ausfälle aufkommen, die weniger als fünf Tage zurückliegen.
- Zu beachten ist auch, dass es bei einer Jahreskarte wie bei der Bahncard 100 erst zu mindestens zwei Verspätungen oder Ausfällen in der ersten Klasse kommen muss. Für die zweite Klasse sind drei Verspätungen oder Ausfälle maßgeblich, um die Entschädigung gewährleistet zu erhlaten. Pro Vorfall muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
- Sollte es bei dem Vorfall zu anderen Unkosten gekommen sein, wie beispielsweise zu einer Übernachtung in einem Hotel, zu einer Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel oder zu der Weiterfahrt mit einem Taxi, so muss der Beleg für diese Kosten dem Formular beigefügt werden.
- Außerdem sollten Sie nicht vergessen, eine Kopie der eigenen Bahncard 100 beizulegen.
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