Was Sie benötigen
- Handyvertrag
- Widerrufrecht
So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht beim Handyvertrag
Das Gesetz gewährt Ihnen beim Abschluss eines Verbrauchervertrages, ein Widerrufsrecht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Gesetzlich normiert ist Ihr Widerruf in § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Wenn Sie ein Verbraucher sind und einen Handyvertrag abgeschlossen haben, werden Sie in Ihren Vertragsunterlagen über den Widerruf und die Widerruffristen belehrt. Schauen Sie bitte in Ihre Vertragsunterlagen und überprüfen Sie dies.
- Sie können das Widerrufsrecht ausüben, indem Sie es dem Handyunternehmen schriftlich erklären. Sie brauchen keine Begründung. Sie erklären es entweder in Textform oder konkludent, indem Sie die erhaltene Ware zurücksenden.
- Haben Sie zu Ihrem Handyvertrag ein Handy erhalten, sollten Sie dies an das Mobilfunkunternehmen zurücksenden und einen Brief beifügen, in dem Sie erklären, dass Sie den Handyvertrag fristgemäß widerrufen. Bitten Sie darum, dass man Ihnen eine Eingangsbestätigung des Schreibens zurücksendet.
- Die Frist halten Sie ein, indem Sie das Handy vor dem Ende der Frist zurücksenden. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Sie beginnt, sobald Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, außer Sie bekommen die Ware erst später, dann erst in diesem Fall.
- Fehlt die Widerrufsbelehrung, so können Sie unbefristet den Widerruf geltend machen. Allerdings vergessen die Mobilfunkunternehmen in den seltensten Fällen die Widerrufsbelehrung. Wenn Sie Ihr Mobilfunkunternehmen erst nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses über den Widerruf informiert hat, dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.
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