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Rückgaberecht bei Gebrauchtware - Ihre Gewährleistungsrechte im Detail

Auch für Gebrauchtwaren gilt beim Onlinekauf ein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Auch für Gebrauchtwaren gilt beim Onlinekauf ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. © Johannes_Becker / Pixelio
Beim Onlinekauf können Sie nicht nur Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ware mangelhaft ist, sondern haben auch Widerrufs- oder Rückgaberechte, falls der Artikel nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Dies sollten Sie über die Umtauschmöglichkeiten von Gebrauchtwaren wissen.

Widerrufsrecht oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • Ob Sie Neuwaren oder Gebrauchtwaren im Internet bestellen, immer wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, stehen Ihnen gesetzliche Umtauschmöglichkeiten zur Verfügung. Dabei gilt als gewerblicher Verkäufer bereits jeder Händler, der in Onlineportalen regelmäßig bzw. in größerer Menge gleichartige Waren verkauft.
  • § 312 d BGB sieht ein generelles Recht zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen vor, also bei allen Verträgen, die Sie per Telefon, Fax oder Internet abschließen. Der Händler darf aber das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzen.
  • Ihr Widerrufsrecht können Sie ausüben, indem Sie entweder die Ware an den Händler zurückschicken, oder ihm in Textform (E-Mail oder Brief) ohne weitere Begründung mitteilen, dass Sie den Artikel nicht behalten möchten. Beim Rückgaberecht haben Sie nur die Möglichkeit, die Ware zurückzusenden. Beide Rechte müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und Belehrung über Ihre Rechte geltend machen.
  • Während bei der Rückgabe stets der Versender die Kosten der Rücksendung trägt, kann Ihnen der Händler beim Widerrufsrecht die Kosten auferlegen, wenn die Ware weniger als 40 € Wert ist.
  • Widerruf oder Rückgabe können Sie unabhängig vom Zustand der gekauften Sache verlangen. Denn Sie sollen mit einem Käufer im Geschäft gleichgestellt werden, der die Produkte vor Ort ansehen und eventuell anprobieren oder testen kann.

Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren

  • Wenn die Ware dagegen mangelhaft ist, stehen Ihnen außerdem Gewährleistungsansprüche zu. In diesem Fall können Sie zunächst vom Verkäufer verlangen, dass er selbst nachbessert, d. h. den Artikel repariert, oder gegen Rückgabe ein anderes, mangelfreies Produkt liefert.
  • Die reguläre gesetzliche Frist beträgt sowohl für Neuwaren als auch Gebrauchtwaren zwei Jahre, gewerbliche Verkäufer von Gebrauchtwaren können die Frist jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzen.
  • In den ersten 14 Tagen nach Lieferung einer mangelhaften Sache haben Sie die Wahl zwischen Nachbesserung, Widerruf oder Rückgabe. Überlegen Sie sich in diesem Fall genau, welches Recht Sie ausüben machen möchten und machen Sie Ihre Entscheidung möglichst deutlich, damit der Händler weiß, ob Sie den Kaufpreis erstattet oder eine andere Sache geliefert haben möchten.

Informieren Sie sich vor jeder Onlinebestellung in den AGB des Verkäufers, welche Umtausch- und Gewährleistungsrechte er vertraglich einräumt. Überlegen Sie sich nach Erhalt der Ware möglichst schnell, ob Sie sie behalten möchten, um die 14-Tages-Frist nicht zu versäumen.

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