Das Versorgungsamt und die Entstehung
- Die Aufgabe der Versorgungsämter lag in den Anfangsjahren darin, die zahlreichen Kriegsopfer zu entschädigen. Allein aus dem deutsch-französischen Krieg kamen Tausende verletzte Opfer, welche vom Staat entschädigt werden wollten. Daraufhin wurde 1871 ein Gesetz zur Entschädigung von Kriegsopfern erlassen, und die Versorgungsämter konnten ihre Arbeit aufnehmen.
- Die Anzahl der Opfer stieg durch den Ersten Weltkrieg ganz erheblich an, woraufhin 1920 das Reichsversorgungsgesetz erlassen wurde, um die Opfer zu entschädigen und ihnen auf verschiedene Weise zu helfen. Das Versorgungsamt war geboren und konnte seine Arbeit aufnehmen. Der Zweite Weltkrieg kam und damit auch weitere Tausende neuer Opfer, woraufhin 1950 das Bundesversorgungsgesetz mit den ländereigenen Vorschriften beschlossen wurde. Die Zuständigkeit jedes Versorgungsamtes war nun offiziell ländereigene Angelegenheit.
Welches Versorgungsamt ist zuständig?
- Für Nordrhein-Westfalen war bis 2007 das Versorgungsamt Wuppertal maßgebend, doch dann wurde die Zuständigkeit durch die Landesregierung auf die verschiedenen Kommunen aufgeteilt wurden. Auch in Thüringen wurde der Zuständigkeitsbereich auf Kommunen umgelegt, während in den anderen Bundesländern das jeweilige Landes- und Landratsamt zuständig ist. Wenn Sie sich also mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzen wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihre zuständige Stadtverwaltung wenden. Diese wird Ihnen nicht nur die entsprechende Stelle nennen, sondern stellt Ihnen auch Ausweise über Ihre Behinderung aus, wenn Sie ein offizielles Schreiben des Versorgungsamtes vorlegen.
- Dabei war die Umstellung des Versorgungsamtes auf die kommunalen Einrichtungen recht umstritten, denn die Opposition sah auf die Kommunen große Schwierigkeiten zukommen. So wurden für das Elterngeld und die Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Wenn Sie also in Angelegenheiten der Schwerbehinderung Auskunft und Hilfe haben möchten, so müssen Sie sich bei einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwendung wenden und bei den Kreisen an die jeweilige Kreisverwaltung, doch auch hier bieten die Stadtverwaltungen Hilfestellungen.
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