Schwerbeschädigtenantrag bei den Versorgungsämtern
- Die Zuständigkeit für einen Schwerbeschädigtenantrag innerhalb der Länder ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In Ihrem Land kann entweder das Versorgungsamt oder das Amt für Soziales, bzw. Amt für Familie und Soziales zuständig sein. Daneben können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse, einem Sozialleistungsträger oder einem Rentenversicherungsträger den formlosen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung einreichen.
- Am günstigsten aber wirkt es sich aus, wenn Sie sich auf der Website des zuständigen Versorgungsamtes oder entsprechenden Amtes Ihres Landes direkt den dort erhältlichen Schwerbeschädigtenantrag ausdrucken und ausfüllen. Denn die nach Formularvordrucken eingereichten Anträge werden in der Praxis in erheblich kürzerer Zeit bearbeitet, als formlose Gesuche.
Schwerbehindertenantrag ausfüllen
- In das Antragsformular müssen Sie neben Ihren persönlichen Daten vor allem Angaben über Ihre Erkrankungen eintragen.
- Hierbei reicht es aus, wenn Sie umgangssprachliche Bezeichnungen gängiger Krankheiten verwenden, Sie brauchen keine medizinischen Fachausdrücke zu nennen.
- Weiterhin müssen Sie alle behandelnden Ärzte aufführen, die wichtige Informationen über Ihren Gesundheitszustand geben können.
- Dazu sollten Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden medizinischen Stellungnahmen, Befunde, Laborberichte, Röntgenbilder etc. direkt dem Schwerbeschädigtenantrag beifügen.
- Am wichtigsten ist schließlich die Schweigepflichtentbindung der benannten Ärzte, die in den Formularvordrucken schon vorgesehen ist. Denn nur wenn Ihre Ärzte Auskunft erteilen dürfen, kann die Antragsstelle gegebenenfalls weitere Ermittlungen durchführen.
Das Versorgungsamt nimmt im Regelfall keine erneute Begutachtung Ihres Gesundheitszustandes vor, sondern ermittelt von Amts wegen und stuft anhand der Unterlagen und ärztlichen Stellungnahmen den Grad Ihrer Behinderung ein. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Antrag mit Anlagen aussagekräftig und vollständig ist.
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