Führerschein - Unterteilung in Klassen
- Sie haben endlich das Geld für den Führerschein zusammen und möchten nun die Anmeldung vornehmen. Damit stehen Sie vor dem nächsten Problem. Angesichts der Arten wissen Sie überhaupt nicht, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.
- Die Fahrerlaubnisse sind in Klassen unterteilt. Diese Klassen werden mit Buchstaben und teilweise Ziffern bezeichnet. Erst seit dem 1. Januar 1999 erfolgte die Einteilung in Buchstaben. Dabei gelten A, B, BE, C, CE, D und DE als Hauptklassen und A1, C1, C1E, D1 und D1E als Unterklassen.
- Grund für diese Art der Bezeichnung ist die Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen in der Europäischen Union. So war es möglich, eine internationale Fahrerlaubnisklasse einzuführen.
Arten kurz erklärt
- Angesichts der Masse an Führerschein-Arten könnten Sie schier verzweifeln. Ein kurzer Überblick hilft bei der Wahl der Fahrerlaubnis.
- Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm bzw. einer Geschwindigkeit über 45 km/h führen. Das beinhaltet auch das Mitführen eines Beiwagens. Die Unterklasse A1 gestattet das Führen von Krafträdern bis 125 ccm.
- Klasse B ist wohl die am häufigsten erworbene Fahrerlaubnis. Mit ihr können Sie Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 3,5 t führen. Zusätzlich dazu darf das Fahrzeug einen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 kg besitzen.
- Die Klassen C und C1 gestatten das Führen eines Fahrzeugs mit einem Gewicht über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t. Außerdem darf das Fahrzeug nicht mehr als acht Sitzplätze besitzen.
- Bei der Fahrerlaubnis D und D1 handelt es sich um die Fahrerlaubnisse, die zum Führen für Fahrzeuge zur Personenbeförderung notwendig sind. Der Unterschied liegt in der Zahl der Sitzplätze. Sofern Sie die Fahrerlaubnis D besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen führen.
- Forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 32 km/h ohne Anhänger dürfen nur mit der Fahrerlaubnis der Klasse L geführt werden. Dieselbe Fahrerlaubnis benötigen Sie auch zum Führen eines Staplers und von anderen Arbeitsmaschinen.
- Möchten Sie hingegen nur Fahrräder mit einem Hilfsmotor oder dreirädrige Kleinkrafträder fahren, benötigen Sie die Fahrerlaubnis Klasse M. Auch Mokicks und Roller mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h dürfen mit dieser Fahrerlaubnis geführt werden.
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen mit der Fahrerlaubnis Klasse S geführt werden. Allerdings dürfen diese Fahrzeuge nicht schneller als 45 km/h sein.
- Klasse T hingegen gestattet das Führen von Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Bis 16 Jahre darf die Zugmaschine nicht schneller als 40 km/h, ab 18 Jahre bis 60 km/h sein. (Stand 06/2013)
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