Der neue EU-Führerschein
- Um die Vorgaben zur Erteilung der Fahrerlaubnis in Europa zu vereinheitlichen, wurde im Jahr 1999 der EU-Führerschein eingeführt. Die Fahrzeugklassen in diesem Führerschein entsprechen nicht den Klassen, die zuvor in Deutschland definiert waren. Deswegen ist das Umschreiben nicht ganz problemfrei.
- Jugendliche, die heute den Autoführerschein machen, erwerben die Fahrerlaubnis Klasse B. Diese gestattet das Führen von Fahrzeugen mit mehr als einer Spur bis zu einem Gewicht von 3,5 t. Zusätzlich ist die Sitzplatzanzahl auf 9 beschränkt.
- Diese Fahrzeugklasse ist deutlich enger begrenzt als die Klasse 3, die im alten Führerschein für das Fahren von normalen Autos ausgestellt wurde.
- Damit die Besitzer der alten Führerscheine nicht benachteiligt werden, erhalten sie daher beim Umschreiben die Klassen B, BE, C1, C1E, M, S und L. Damit sind dann auch Wagengespanne und Fahrzeuge bis 7,5 t abgedeckt.
- Auch landwirtschaftliche Geräte und Kleinkrafträder bleiben weiterhin für die Inhaber der Klasse 3 erlaubt.
Was beim Umschreiben des alten "Lappens" noch zu beachten ist
- Um einen Zwangsumtausch und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, wurde die Frist für das Umschreiben des alten Führerscheins auf das Jahr 2032 festgelegt. Wenn Sie Ihren Führerschein kurz vor der Umstellung machten, haben Sie also Zeit, bis Sie ungefähr fünfzig sind.
- Wenn Sie Ihren Führerschein früher gemacht haben, sollten Sie diesen etwas früher umtauschen. Die reibungslose Umschreibung der Klasse 3 in die Klassen B, BE, C1, C1E, M, S und L ist nur bis zum fünfzigsten Lebensjahr des Führerscheininhabers vorgesehen.
- Wenn Sie älter sind, kann es schwierig werden, wenn Sie die Fahrerlaubnis für dreiachsige Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 18,5 t behalten möchten.
- Wenn Sie Ihren Führerschein vor 1980 gemacht haben, erhalten Sie im neuen Führerschein zusätzlich die Klasse A1, mit der Sie Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 cm³ fahren dürfen.
- Für die Nutzung einiger landwirtschaftlicher Geräte müssen Sie einen Antrag stellen, damit diese entsprechende Klasse eingetragen wird.
- In den meisten Städten ist das Bürgerbüro für die Umschreibung zuständig, in anderen Regionen die Verbandsgemeindeverwaltung.
Bevor Sie den alten Führerschein abgeben, prüfen Sie genau, ob alle Zusätze aufgeführt sind. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?