Welchen Roller darf man mit Autoführerschein fahren?
Roller fahren wird immer beliebter. Wen wundert's, wehendes Haar, die Nase im Wind, ein Gefühl von Freiheit. Soweit es die 50 ccm eines Einsteigerrollers erlauben. Darf man den überhaupt mit einem Autoführerschein fahren? Viele fragen sich, welches Modell mit welchem Führerschein gefahren werden darf, da die Gesetzeslage aufgrund mehrerer verschiedener Regelungen etwas undurchsichtig geworden ist. Eigentlich ist es aber ganz einfach, wer Auto fahren darf, darf auch Roller bis 50 ccm fahren. Im Einzelnen kann man die Regelungen wie folgt zusammenfassen:
- Führerschein der alten Klasse 3, ausgestellt vor dem 1.1.1980. Hier geht es um das Alter des Führerscheins, und nicht um das der Person. Wer seinen Autoführerschein noch in den 70ern oder davor gemacht hat, darf sogar Krafträder und Roller bis zu einem Hubraum von 125 ccm fahren. Die Motorleistung darf 11kW/ 15PS nicht überschreiten.
- Alter Führerschein bis 31.12.1998, Klasse 3. Hier steckt das größte Verwirrungspotenzial, da es diese Klasse nicht mehr gibt. Lässt man seinen alten Klasse 3 Autoführerschein umschreiben, so erhält man den EU-Führerschein mit den Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S. Also auch Roller bis 50 ccm.
- Neuer EU Führerschein, ab 1.1.1999, Klasse B. Die Klasse B beinhaltet neben dem Autoführerschein die Führerscheinklassen M, S und L. Damit dürfen also auch Roller und andere Leichtkrafträder gefahren werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h und 50 ccm. Wer schneller oder größere Maschinen fahren will, muss den Führerschein Klasse A machen.
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